Berlin. Neue Regelungen ab 1. Oktober: Wer mehrere Medikamente braucht, bekommt Unterstützung. Und: Kündigungen per E-Mail sind rechtmäßig.

Zum 1. Oktober 2016 treten verschiedene neue Gesetze und Regelungen in Kraft. So bekommen Patienten zum Beispiel mehr Unterstützung vom Arzt, und Kündigungen sind auch dann gültig, wenn sie per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Medikationsplan bei mehr als drei Arzneien

Von Oktober an hat jeder Versicherte, der drei oder mehr Arzneimittel nehmen muss, Anspruch auf einen Medikationsplan durch einen Arzt. Zunächst werde dieser noch auf Papier erstellt. Von 2018 an soll er dann elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Es gehe darum, Patienten künftig mehr Sicherheit im Umgang mit ihren Arzneimitteln zu geben, so das Gesundheitsministerium.

Vorgesehen sei auch der Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder oder die Entwicklung einer Medikationsplan-App für Sehbehinderte. Der Aktionsplan von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll dazu beitragen, Komplikationen durch unerwünschte Neben- oder Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden.

Laut Gesundheitsministerium sind schätzungsweise rund 250.000 Klinikeinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen. Mit dem Plan für 2016 bis 2019 sollen Patienten, Ärzte, Apotheker, Pflegende und Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie sensibilisiert werden.

Verträge per E-Mail kündigen

Für Vertragskündigungen sind vom 1. Oktober an keine eigenhändig unterschriebenen Briefe mehr notwendig. Es gilt nur noch die „Textform“. Das heißt: Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Die sogenannte Schriftform, die aus Text und Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

Schwankungen im Stromnetz

Große Stromverbraucher können auch weiterhin zum Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz abgeschaltet werden, etwa wenn die Sonne nicht scheint. Sie erhalten dafür eine Vergütung. Eine Verlängerung der seit 2013 geltenden Verordnung zu abschaltbaren Lasten wird zum 1. Oktober bis Ende Juni 2022 verlängert. (dpa)