Berlin.

Nach der BGH-Entscheidung, der die Haftung von Eltern für Musikpiraterie minderjähriger Kinder einschränkt, ist die Industrie um Schadensbegrenzung bemüht. Das Urteil bedeute nicht, dass sich Eltern nach einmaliger Belehrung nicht mehr um das Surfverhalten der Kinder kümmern müssten, sagte der Chef des Bundesverbands Musikindustrie, Florian Drücke. Laut BGH müssen Eltern nicht für den illegalen Musiktausch ihres Kindes haften, wenn sie es ausreichend über das Verbot solcher Tauschbörsen belehrt haben.