Erfurt.

Arbeitgeber können von ihren Beschäftigte schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Arbeitgeber müssen demnach auch nicht begründen, warum sie den Krankenschein so früh wollen. Es liege in ihrem Ermessen, das auch ohne objektiven Anlass zu verlangen. Damit wurde die Klage einer Redakteurin zurückgewiesen. Sie war nach einer Krankmeldung von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen.