Bortfeld. Das Landgericht erkennt bei dem 40-Jährigen, der mit einem Messer zustach, Schuldunfähigkeit. Grund seien seine traumatischen Kriegserlebnisse.
Angeklagter muss in die Psychiatrie
Von Rainer Heusing
Bortfeld. Das Landgericht erkennt bei dem 40-Jährigen, der mit einem Messer zustach, Schuldunfähigkeit. Grund seien seine traumatischen Kriegserlebnisse.
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