Wendeburg. Am Freitag spricht das Landgericht das Urteil nach den Messerstichen an der Rastanlage.
Gefängnis oder Bewährungsstrafe?
Von Rainer Heusing
Wendeburg. Am Freitag spricht das Landgericht das Urteil nach den Messerstichen an der Rastanlage.
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt BZ-WN testen