Düsseldorf. Tragen zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters Schuld am Loveparade-Unglück mit 21 Toten? Ein Prozess soll das beantworten.

Gut sieben Jahre nach dem Loveparade-Unglück in Duisburg mit 21 Toten hat am Freitag in Düsseldorf der Strafprozess gegen zehn Beteiligte begonnen. Der erste Prozesstag startete mit etwa 30 Minuten Verspätung. Sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent müssen sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am einzigen Zu- und Abgang der Technoparade 21 Menschen im Alter von 17 bis 38 Jahren erdrückt worden. Mindestens 652 wurden verletzt.

Hauptverhandlung in der Kongresshalle

Beobachter erwarten wegen der vielen Beteiligten und zahlreichen Beweismittel einen der umfangreichsten Prozesse der Nachkriegszeit. Aus Platzgründen hat das Landgericht Duisburg die Hauptverhandlung in eine Kongresshalle nach Düsseldorf verlegt. Rund 500 Menschen finden darin Platz.

Loveparade-Prozess: Messesaal wird Sitzungsraum

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    Die Angeklagten werden von etwa 30 Juristen verteidigt. Der Anklage haben sich mehr als 60 Nebenkläger angeschlossen. Sie werden von weiteren 35 Anwälten vertreten. Notfallseelsorger stehen für Gespräche mit Angehörigen und Traumatisierten bereit.

    „Schwerwiegende Fehler“ bei Planung und Genehmigung

    Die Anklageschrift umfasst 556 Seiten. Die Staatsanwaltschaft Duisburg spricht darin von schwerwiegenden Fehlern bei Planung und Genehmigung. Auch seien Sicherheitsauflagen nicht überwacht worden. Das Verfahren steht unter Zeitdruck: Gibt es bis Ende Juli 2020 kein erstes Urteil, verjähren die Vorwürfe.

    Der Weg zum Prozess war lang. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauerten mehr als dreieinhalb Jahre. 96 Polizisten vernahmen 3409 Zeugen und sichteten Videomaterial in einer Gesamtlänge von rund 1000 Stunden. Fünf Staatsanwälte und ein Abteilungsleiter waren mit dem Fall befasst.

    Hauptakte hat 53.500 Seiten

    Mehr als zwei Jahre lang prüfte dann eine Kammer des Landgerichts Duisburg die Anklage, ließ sie am Ende aber nicht zur Hauptverhandlung zu. Eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen hatte Erfolg. Eine andere Kammer des Landgerichts Duisburg wurde mit der Hauptverhandlung beauftragt.

    Der große Umfang des Verfahrens spiegelt sich auch in der Menge der Akten wider: Die sogenannte Hauptakte, die beim Prozess in Griffweite der Richter steht, umfasst derzeit 117 Bände mit 53.500 Seiten. Hinzu kommen rund 1000 Ordner mit Beweismitteln und weiteren Unterlagen sowie rund 1000 Stunden Videomaterial mit den Aufnahmen von Überwachungskameras und Handys.

    Duisburgs OB Sauerland wird nicht angeklagt

    Nicht angeklagt sind der später abgewählte Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sowie der Fitnessstudio-Unternehmer Rainer Schaller („McFit“), der einige Jahre vor dem Unglück über sein Tochterunternehmen Lopavent die Rechte an der Loveparade erworben hatte.

    Es lägen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die beiden selbst Einfluss auf die fehlerhafte Planung oder die Erteilung der Genehmigung genommen hätten, hatte die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung mitgeteilt. Beide sollen aber als Zeugen aussagen. Wann, ist noch offen. (dpa)