Gießen.

Die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche hat aller Voraussicht nach keinerlei Auswirkungen auf ihre Zulassung als Medizinerin. „Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit“ sei „der Verlust der Approbation nicht wahrscheinlich“, berichtete das zuständige Regierungspräsidium in Gießen.

Gleichwohl werde bei jeder strafrechtlichen Verurteilung eines Arztes geprüft, ob ein approbationsrechtliches Verfahren einzuleiten sei.

„Nach den bisher vorliegenden Informationen liegt allerdings keine Patientengefährdung vor, ebenso wenig ein Abrechnungsbetrug“, erläuterte ein Sprecher des Regierungspräsidiums. Diese Punkte sind neben dem genannten Strafmaß – im konkreten Fall 40 Tagessätze – aus Sicht der Behörde die relevanten Punkte. Das Amtsgericht Gießen hatte die Medizinerin am Freitag zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite Abtreibung als Leistung angeboten hatte. Die Verteidigerin der Ärztin kündigte an, das Urteil mit einer Revision anzufechten.

Der Fall löste eine neue Debatte um das Thema Abtreibung aus. Die Ärztin hat zahlreiche Unterstützer. Die SPD-Fraktion im Bundestag forderte eine Reform des Abtreibungsrechts. dpa