Gießen.

Das Amtsgericht Gießen hat die Frauenärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt. Die Gießener Allgemeinmedizinerin habe im Internet über Abtreibungsmöglichkeiten informiert, sagte die Richterin am Freitag in ihrer Urteilsbegründung. Damit habe sie gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verstoßen. Sie muss laut Urteil eine Geldstrafe von 6000 Euro bezahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision möglich. Die Verteidigerin der Ärztin Hänel kündigte an, „sicher“ in Revision gehen zu wollen. Sie sieht in dem Urteil „katastrophale Rechtsfehler“. Zahlreiche Unterstützer Hänels demonstrierten vor und während der Verhandlung vor dem Amtsgericht. Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, nannte das Urteil auf Twitter „bitter“. „Jetzt erst recht!“, schrieb Cornelia Möhring, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, ebenfalls bei dem Kurznachrichtendienst. tma/epd