Freiburg. Der rumänische Lastwagenfahrer hat den Mord an der damals 27-jährigen Joggerin Carolin G. gestanden. Der Prozess begann am Mittwoch.

  • Ein 40-jähriger Mann gestand den Mord an einer Joggerin
  • Er habe aus ihm unerklärlicher Aggression gehandelt
  • Der Angeklagte wird wegen weiteren Morden verdächtigt

Im Prozess um den Sexualmord an einer Joggerin in Endingen bei Freiburg hat der Angeklagte die Tat gestanden. Er habe die Frau angegriffen und getötet, sagte der 40 Jahre alte Familienvater und Berufskraftfahrer zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Freiburg am Mittwoch.

Er habe aus einer ihm unerklärlichen Aggression heraus gehandelt und die Frau mit einer Flasche geschlagen. Ein sexuelles Motiv, wie ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird, habe er nicht gehabt, sagte er.

Dem aus Rumänien stammenden Angeklagten werden in dem Prozess Mord und besonders schwere Vergewaltigung zur Last gelegt. Er hat den Angaben zufolge Anfang November vergangenen Jahres die 27-Jährige in einem Waldstück in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet. Die Frau war alleine joggen, als sie attackiert wurde.

Angeklagte wird weiterer Morde verdächtigt

Zudem wird ihm der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austausch-Studentin aus Lyon im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren identische Spuren gefunden worden.

Kerzen und Gedenkbriefe stehen in Endingen (Baden-Württemberg) auf dem Stadtbrunnen in Gedenken an Carolin G.
Kerzen und Gedenkbriefe stehen in Endingen (Baden-Württemberg) auf dem Stadtbrunnen in Gedenken an Carolin G. © dpa | Winfried Rothermel

Der Mann wurde im Juni dieses Jahres in Endingen festgenommen, er sitzt seither in Haft. Für den Prozess sind zunächst acht Verhandlungstage geplant. Ein Urteil soll es demnach Ende Dezember geben. Die Eltern der in Endingen Ermordeten sowie der Ehemann treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Hinzu kommt ein psychiatrischer Gutachter. Er wird vor den Plädoyers eine Gefährlichkeitsprognose erstellen. Von dieser hängt ab, ob bei lebenslanger Haft anschließende Sicherungsverwahrung möglich ist.

Deutschland muss den Angeklagten unter Umständen ausliefern

Verhandelt wird nur der Mord in Endingen. Danach prüft die Justiz in Österreich eigenen Angaben zufolge das weitere Vorgehen. Für einen zweiten Prozess, dann in Österreich, müsste Deutschland den Mann an das Nachbarland ausliefern. Das Freiburger Urteil müsse aber erst rechtskräftig sein, sagte ein Justizsprecher. In dem Freiburger Prozess werden Experten aus Österreich zunächst als Zeugen gehört, um den dortigen Mordfall zu schildern.

Drei Wochen vor der Tat in Endingen war in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und ermordet worden. Einen Zusammenhang zwischen diesen beiden Morden gibt es Justizangaben zufolge nicht. Im Mordfall Freiburg läuft der Prozess gegen einen jungen Flüchtling. Ein Urteil in diesem Fall soll es im kommenden Frühjahr geben. (dpa)