Karlsruhe. Welche Rechte hat man, wenn man online Matratzen kauft? Der Bundesgerichtshof reicht die Frage an den Europäischen Gerichtshof weiter.

Ein Streit um die Rückgabe einer im Internet gekauften Matratze wird auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte ein Verfahren am Mittwoch in Karlsruhe aus und legte den EuGH-Richtern Fragen zur Auslegung von Vorschriften des europäischen Rechts vor. Es geht um eine Matratze, die ein Mann gekauft hatte und wieder zurückgeben wollte. Da er die Schutzfolie entfernt hatte, verweigerte ihm der Online-Shop jedoch den Widerruf (Az.: VIII ZR 194/16).

Für den Kauf versiegelter Waren, die aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, schließt das Gesetz ein Widerrufsrecht aus, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Geklärt werden solle nun, ob Matratzen unter diese Regelung fallen. Falls ja, muss aus Sicht der BGH-Richter geklärt werden, wie eine Verpackung bei Matratzen auszusehen hat, um als Versiegelung zu gelten – und wie ein entsprechender Hinweis auf Erlöschen des Widerrufsrechts aussehen muss. (dpa)