Berlin. Die Fahndung des BKA nach einem Sex-Täter mit Hilfe eines Foto des Opfers ist umstritten. Kinderschützer geben den Fahndern aber Recht.

  • Nach der öffentlichen Fahndung hat das BKA einen 24-Jährigen festgenommen
  • Zuvor war Kritik an der öffentlichkeitswirksamen Fahndung laut geworden
  • Der Deutsche Kinderschutzbund verteidigt die Methoden des BKA

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) hat die aufsehenerregende Fahndung des Bundeskriminalamtes (BKA) in einem Fall von sexuellem Missbrauch eines Kindes verteidigt. „Unter Abwägung aller Umstände ist dies durchaus ein gangbarer Weg“, sagte DKSB-Vizepräsident Christian Zainhofer unserer Redaktion.

Das BKA hatte am Montag ein Foto des Opfers, ein vier Jahre junges Mädchen, veröffentlicht, um dem Täter auf die Schliche zu kommen. Ein Video des Missbrauchs war im Darknet aufgetaucht, der Täter war nicht zu erkennen. Das BKA hatte seinen Schritt damit begründet, dass sich das Mädchen weiter in der Gewalt des Täters befinde.

Verständnis für „Bauchschmerzen“

„Entscheidend in diesem konkreten Fall ist, dass der Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Mädchens höher einzustufen ist als ihre Persönlichkeitsrechte“, erklärte DKSB-Vize Zainhofer. Trotzdem könne er verstehen, wenn der eine oder andere „Bauchschmerzen“ mit dieser Art der Fahndung habe. Zainhofer: „Hätte sich das Kind in Sicherheit befunden, wäre die Ausgangslage eine ganz andere gewesen.“

Die Fahndung führte dazu, dass noch am Montag ein der Tat dringend verdächtiger 24-jähriger Mann in Niedersachsen festgenommen werden konnte. Der Mann stamme aus dem persönlichen Umfeld des Kindes, so die Polizei. Ihm wird nun vorgeworfen, das kleine Mädchen zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 mehrfach schwer sexuell missbraucht zu haben.

Das Kind ist inzwischen wieder in elterlicher Obhut. Es soll ihm den Umständen entsprechend gut gehen. (W.B./dpa)