Darmstadt.

Weil er seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Schießkugelschreiber am Hals verletzt hat, ist ein Mann vom Landgericht Darmstadt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Kammer befand den 34-Jährigen für schuldig, auf die Frau im Februar dieses Jahres in Rüsselsheim bei einem Streit geschossen zu haben. Der Schießkugelschreiber sei Marke Eigenbau gewesen. dpa