München. Es ist nicht strafbar, Pfandflaschen aus dem Altglascontainer zu angeln. Das Argument des Gerichts: Es entsteht kein messbarer Schaden.

Wer aus einem Altglascontainer Pfandflaschen fischt, macht sich nicht strafbar. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen einen 64 Jahre alten Mann und seine 65 Jahre alte Frau Strafbefehle wegen Diebstahls beantragt, weil sie mit Hilfe eines Greifarms 18 Pfandflaschen aus einem Container geholt hatten. Anwohner hatten sie beobachtet und die Polizei verständigt.

Der Richter lehnte eine Strafe ab – weil kein messbarer Schaden entstanden ist, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Mit dem Einwurf in den Container seien die Flaschen dem Pfandkreislauf entzogen worden, denn sie würden nicht aussortiert, sondern mit anderem Altglas verschmolzen, argumentierte der Richter. Der Wert des Glases lasse sich deshalb im Nachhinein nicht mehr feststellen. Der Pfandwert der erbeuteten Flaschen betrug 1,44 Euro (dpa)