Berlin. Die Videoaufnahme der Tritt-Attacke aus einem Berliner U-Bahnhof löst Entsetzen und Empörung aus. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Das Video einer brutalen Tritt-Attacke in einem U-Bahnhof im Berliner Stadtteil Neukölln hat bundesweite Aufmerksamkeit erregt. Die Aufnahmen aus einer Überwachungskamera wurden im Netz zehntausendfach geteilt und kommentiert. Am 27. Oktober hatte ein Mann eine junge Frau die Treppe hinuntergetreten. In den sozialen Netzwerken wird aber auch Kritik an der Polizei laut. Für viele ist es unverständlich, dass das Video erst jetzt veröffentlicht wurde. Die wichtigsten Fragen im Überblick:

• Wie viele Hinweise sind bei der Polizei eingegangen?

Innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Veröffentlichung sind bei der Polizei sechs Hinweise eingegangen. Bis Sonnabend erhöhte sich diese Zahl auf acht.

• Kannten sich Opfer und Täter?

Hierzu laufen laut Polizei die Ermittlungen noch. Nach derzeitigem Kenntnisstand haben Opfer und Täter aber keine gemeinsame Vorgeschichte.

• Wie gelangte das Video an die Öffentlichkeit?

Zuerst hatte exklusiv die „Bild“-Zeitung über das Video berichtet, obwohl es noch keine Öffentlichkeitsfahndung gab. Wie das Video vor Einleitung der Öffentlichkeitsfahndung zur „Bild“- Zeitung gelangte, ist laut Polizei noch unklar. Von Amts wegen sei aber eine Strafanzeige erstattet worden. Es sei nicht auszuschließen, dass das Video aus den Reihen der Polizei weitergegeben wurde, sagte eine Sprecherin. Das Landeskriminalamt ermittle gegen Unbekannt wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz.

• Warum gab es in dem Fall so lange keine öffentliche Fahndung?

Der Fall war der Polizei in Berlin bekannt. Das 26 Jahre alte Opfer hatte kurz nach dem Sturz am 27. Oktober eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet. „Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizei zu den Tatverdächtigen waren bisher erfolglos“, sagte ein Polizeisprecher der Berliner Morgenpost.

Aufgezeichnet wurde die Tat von einer Überwachungskamera der BVG. Die Aufnahmen werden 48 Stunden gespeichert. Weil die Frau kurz nach der Tat Anzeige erstattet hatte, konnten die Aufnahmen von der Polizei schnell gesichert werden. „Eine Kopie der Aufnahmen besitzen wir nicht“, hieß es bei der BVG. Erst nach einem richterlichen Beschluss wurden die Aufnahmen am Donnerstag veröffentlicht.

• Warum liegen zwischen Tat und Veröffentlichung oft Monate?

Die Herausgabe einer Öffentlichkeitsfahndung unterliegt strengen Vorgaben. Zuerst muss die Polizei sämtlichen Anhaltspunkten nachgehen. Erst wenn die Ermittlung von Tatverdächtigen anders nicht möglich erscheint, wird auf das letzte Mittel einer Öffentlichkeitsfahndung zurückgegriffen. Ob eine entsprechende Fahndung erfolgen darf, entscheidet auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach § 131 der Strafprozessordnung ein Richter.

• Was für ein Strafmaß erwartet den Täter, falls er gefasst und wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wird?

Das Strafmaß hängt immer von der Schwere der Tat ab. Laut Strafgesetzbuch beträgt das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung zwischen sechs Monate und zehn Jahre Freiheitsstrafe.

• Was sagen Politik und Gewerkschaft?

Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert, dass die Regeln für Veröffentlichungen von Überwachungsbildern bei der Suche nach Tätern überdacht werden. Aus der Politik kommen Forderungen nach einer besseren Videoüberwachung. „Wir müssen endlich diese ewigen Bedenken gegen eine moderne und zuverlässige Videoüberwachung fallen lassen“, schrieb die Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Christina Schwarzer und mutmaßt, dass die Täter längst in U-Haft säßen, wenn die Kameras „glasklare Bilder“ liefern würden. Auf den Aufnahmen sind die Täter nur verpixelt zu sehen.

• Wie ist die Reaktion auf das Video?

Die Resonanz ist riesig – auch über Deutschland hinaus. Der Fall beschäftigt inzwischen die internationale Presse. Die britischen Boulevardblätter „The Sun“ und „Mirror“ berichten online ausführlich über das Video. Auch der US-Sender Foxnews griff das Thema auf. In den sozialen Netzwerken wurde das Video zehntausendfach geteilt und kommentiert.

Dieser Artikel erschien zuerst auf www.morgenpost.de.