Berlin. Eine Kamera filmt die brutale Attacke auf eine Frau in Berlin. Nachdem das Video durchgesickert ist, hat die Polizei es veröffentlicht.

Nach einem brutalen Angriff auf eine junge Frau in einem U-Bahnhof im Berliner Stadtteil Neukölln hat die Polizei nun ein Video der Tat veröffentlicht. Mit den Bildern von dem Tritt des Mannes von hinten in den Rücken einer Frau will die Polizei dem Täter auf die Spur kommen. Die 26-Jährige flog mehrere Stufen die Treppen hinab.

Gefährliche Körperverletzung auf Treppe im U-Bahnhof Hermannstraße

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    Bereits zuvor war die „Bild“-Zeitung an das Video der bereits am 27. Oktober geschehenen Tat gelangt und hatte es veröffentlicht. Es zeigt auch, dass der Täter und seine drei Begleiter einfach weiter gingen. Andere Passanten hatte der 26-Jährigen geholfen und Polizei und Feuerwehr alarmiert. Die Frau war zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden.

    Polizei bittet um Hinweise

    Nach Bekanntwerden der Bilder waren in der Öffentlichkeit Fragen laut geworden, wieso die Polizei nicht früher damit an die Öffentlichkeit gegangen ist. Eine Entscheidung über die Veröffentlichung war noch nicht gefallen, hatte es dazu Mittwoch geheißen.

    Am Donnerstag schließlich gab die Polizei das Video an die Medien. Sie fragt nun, wer den Angreifer oder seine Begleiter kennt oder in der Nacht vom 26. auf den 27. Oktober am U-Bahnhof Hermannstraße etwas im Zusammenhang mit der Tat beobachtet hat.

    Über die Freigabe von Bildern zu Fahndungszwecken entscheidet auch nicht die Polizei selbst, sondern ein Richter oder ein Staatsanwalt. Eine Fahndung mit Bildern soll außer in ganz besonderen Lagen erst dann erfolgen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Meist veröffentlicht die Polizei daher erst mehrere Wochen oder Monate nach Taten Bilder oder Videos davon. Dass das Video an die Zeitung gelangt war, hatte bei der Polizei Verwunderung ausgelöst.

    Verkehrsbetriebe: „Wir haben Video nicht mehr“

    Die Berliner Verkehrsbetriebe hatten auf Anfrage der „Berliner Morgenpost“ erklärt, gar nicht mehr über das Video zu verfügen. Laut BVG werden Videoaufnahmen 48 Stunden gespeichert. „Kurz nach der Tat gab es eine Anfrage aus dem Polizeiabschnitt 57“, sagte BVG-Sprecherin Petra Reetz der Morgenpost. (dpa/law)