Hannover. Mit Kuchenständen haben muslimische Gruppen bundesweit um Spenden gebeten. Doch nun sind die Einnahmen ein Fall für die Ermittler.

Der Verfassungsschutz Niedersachsens beschäftigt sich nun mit einer besonderen Form von Spende, die womöglich an islamische Gruppen in Syrien ging. Im Visier der Ermittler stehen Erlöse von Kuchenständen muslimischer Gruppen, an denen für Spenden geworben wurde.

Die „Cake Day“-Aktionen werden in unregelmäßigen Abständen bundesweit in Innenstädten organisiert, teilte der Verfassungsschutz mit. Auf den Ständen werde unter anderem für Organisationen aus dem islamistischen Spektrum geworben, deshalb schaue sich die Behörde die Aktionen genau an.

Empfänger der Spenden nicht eindeutig

Teilweise kommen die gesammelten Gelder auch Hilfsvereinen zugute, bei denen es kaum möglich sei, zu differenzieren, ob die jeweiligen Spenden der syrischen Zivilbevölkerung zugutekommen oder ob sie der Unterstützung islamistischer Gruppierungen dienen.

Angemeldet werden die „Cake Day“-Stände, wie sie auch am Samstag wieder in der Innenstadt von Hannover aufgebaut werden sollten, nach Angaben des Verfassungsschutz von Einzelpersonen. Mitunter stünden diese mit islamistischen Vereinen in Verbindung, die die Behörde im Blick habe.

Projekte im Tschad und Kongo unterstützt

Bei der Kuchen-Aktion in Hannover ging es nach der Ankündigung in sozialen Netzwerken darum, Geld für einen Brunnen im Tschad zu sammeln. 1220 Euro fehlten noch, hieß es zuvor in einem Aufruf. „Alle unsere Einnahmen gehen an hilfsbedürftige Menschen“, wurde versichert.

Ungefähr 800 Euro kamen bei einer Aktion Ende Oktober den Angaben nach zusammen, bei einer anderen 2030 Euro. Ein anderes Mal ging es um ein Waisenkinderprojekt von Islamic Relief sowie einen „Bruder im Kosovo“.

Kuchenverkauf schon seit 2014

Mit der neuen Aktionsform des Kuchenverkaufs traten Salafisten schon 2014 in Niedersachsen in Erscheinung, schon damals nach Vermutung der Behörden auch, um Geld für den Kampf in Syrien einzusammeln.

Eine härtere Gangart hat das niedersächsische Innenministerium zunächst für salafistische Koranverteilaktionen angekündigt. Weil das Verteilen von Koranen oder Flugblättern in den Innenstädten immer wieder dazu genutzt werden, junge Menschen anzusprechen und salafistisches Gedankengut zu verbreiten, wurden die Kommunen angewiesen, vor der Genehmigung solcher Verteilaktionen frühzeitig die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden einzuschalten. (dpa)