München. André Shepherd war aus der Armee geflüchtet und hat Asyl in Deutschland beantragt. Ein Gericht hat nun über den Antrag entschieden.

Der US-Deserteur André Shepherd hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München um die Anerkennung als Flüchtling gekämpft. Das Gericht lehnte am Donnerstag sein Asylgesuchen ab (AZ: M 25 K 15.31291).

Der Ex-Soldat (39) hatte bereits 2008 erfolglos einen Antrag auf Asyl gestellt, nachdem er einen Einsatzbefehl in den Irak bekommen hatte. Shepherd hatte stets betont, dass er im Irak in Kriegsverbrechen hätte begehen müssen.

Shepherd habe nicht genug unternommen, um anders auszutreten

Der Kläger habe aber nicht plausibel glaubhaft gemacht, dass er bei einem weiteren Einsatz im Irak „in die Begehung von Kriegsverbrechen verwickelt worden wäre“, teilte das Gericht mit. Auch habe sich Shepherd bis zum April 2007 nicht ernsthaft mit der Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung beschäftigt und auch sonst keinen Versuch unternommen, in eine andere Einheit versetzt zu werden.

Es sei nicht Aufgabe des Gerichts gewesen zu klären, ob der militärische Einmarsch in den Irak völkerrechtswidrig gewesen sei oder die US-Armee Kriegsverbrechen begangen habe.

Soldat war bereits zuvor im Irak

Shepherd führte in der mehrstündigen Verhandlung aus, die Desertion sei für ihn letztlich der einzige Ausweg gewesen. Denn ein weiterer Kriegseinsatz sei ihm unvorstellbar gewesen, ein Antrag als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach US-Regularien habe in seinem Fall keine Aussicht auf Erfolg gehabt. 2007 war Shepherd aus der Kaserne Katterbach in Ansbach verschwunden, nachdem er zum zweiten Mal in den Irakkrieg abgeordnet worden war.

Bereits vor der Verkündigung des Urteils hatte Shepherds Anwalt Reinhard Marx angekündigt, im Bedarfsfall einen Antrag auf Berufung einreichen zu wollen. Trotz der Ablehnung des Asylbegehrens kann der Ex-Soldat in Deutschland bleiben. Er besitze unabhängig von seinem Asylersuchen bereits eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland, erläuterte sein Rechtsanwalt. (epd)