Hamburg. Auf der ganzen Welt wird Ende Oktober Halloween gefeiert. Wer sich im Kostüm hinters Steuer setzt, sollte aber einige Dinge beachten.

Vielerorts steigen derzeit Halloween-Partys. Wer mit dem Auto dorthin fahren will, sollte beachten: Ein Kostüm am Steuer ist zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Im Straßenverkehr können Masken zur echten Gefahr werden, erklärt Rechtsanwältin Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Verhindert das Kostüm etwa beim Abbiegen den Blick nach hinten, ist das eine Ordnungswidrigkeit, wenn andere dadurch geschädigt, gefährdet oder behindert werden. Dann drohen Bußgelder von 10 bis 35 Euro. Wird jemand dabei verletzt, folgt in der Regel ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung und es droht eine Geldstrafe.

Grusel-Clowns gehören nicht hinters Steuer

Wegen der aktuellen Übergriffe sehen viele von einer Kostümierung als Schreckens-Clown ab. In Amerika sind gruselige Clownsmasken in vielen Geschäften sogar komplett aus dem Sortiment entfernt worden. Wer trotzdem zu einem solchen Kostüm greift, sollte wenigstens im Straßenverkehr besonders gut aufpassen. Ein sperriges Outfit oder eben eine überdimensionale Maske kann den Autofahrer erheblich stören. „Ob und wann tatsächlich eine Beeinträchtigung vorliegt, ist immer eine Einzelfallentscheidung“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC.

Das sind die Grusel-Trends zu Halloween

Von der Maske über die Betonfrisur bis hin zum kompletten Outfit: An Trump kommt dieses Jahr auch an Halloween niemand vorbei.
Von der Maske über die Betonfrisur bis hin zum kompletten Outfit: An Trump kommt dieses Jahr auch an Halloween niemand vorbei. © REUTERS | © Aly Song / Reuters
Die schnöde Pappmaske ist dabei etwas für Anfänger. Halloween-Profis setzen auf das Exemplar aus Gummi mit passend gescheitelter Perücke.
Die schnöde Pappmaske ist dabei etwas für Anfänger. Halloween-Profis setzen auf das Exemplar aus Gummi mit passend gescheitelter Perücke. © dpa | Jagadeesh Nv
Sie werden in Massen fabriziert – denn die Nachfrage ist gigantisch!
Sie werden in Massen fabriziert – denn die Nachfrage ist gigantisch! © Getty Images | Anthony Kwan
Genauso gut vertreten in Halloweens Masken-Dschungel: Trumps Widersacherin Hillary Clinton.
Genauso gut vertreten in Halloweens Masken-Dschungel: Trumps Widersacherin Hillary Clinton. © dpa | Erik S. Lesser
Die Masken der Präsidentschaftskandidatin sind omnipräsent. Selbst auf dem Laufsteg hatten sie schon den ein oder anderen Auftritt. Jetzt zu Halloween haben sie in den USA Hochsaison.
Die Masken der Präsidentschaftskandidatin sind omnipräsent. Selbst auf dem Laufsteg hatten sie schon den ein oder anderen Auftritt. Jetzt zu Halloween haben sie in den USA Hochsaison. © dpa | Ian Langsdon
Neben Grusel-Klassikern wie Hexen und Monster sind die Polit-Verkleidungen dieses Jahr der Renner.
Neben Grusel-Klassikern wie Hexen und Monster sind die Polit-Verkleidungen dieses Jahr der Renner. © REUTERS | © Aly Song / Reuters
Wegen der zahlreichen Überfälle von „Creepy Clowns“ sind Clown-Masken in Amerika dieses Jahr aus vielen Regalen verschwunden. Dennoch – oder vielleicht auch gerade deswegen – sieht man bei Halloweenfesten viele Grusel-Clowns. Der hier hat sich als „Pennywise“ aus Stephen Kings Roman „it“ verkleidet.
Wegen der zahlreichen Überfälle von „Creepy Clowns“ sind Clown-Masken in Amerika dieses Jahr aus vielen Regalen verschwunden. Dennoch – oder vielleicht auch gerade deswegen – sieht man bei Halloweenfesten viele Grusel-Clowns. Der hier hat sich als „Pennywise“ aus Stephen Kings Roman „it“ verkleidet. © dpa | Andreas Arnold
Ein weiterer US-Trend: Hundekostüme. Die niedlichen Vierbeiner werden von ihren Besitzern nur zu gern mit kitschigen Kostümen versehen. Ob sie wollen oder nicht.
Ein weiterer US-Trend: Hundekostüme. Die niedlichen Vierbeiner werden von ihren Besitzern nur zu gern mit kitschigen Kostümen versehen. Ob sie wollen oder nicht. © REUTERS | EDUARDO MUNOZ
Egal ob vier oder zwei Beine: Superhelden gehen natürlich auch immer.
Egal ob vier oder zwei Beine: Superhelden gehen natürlich auch immer. © dpa | Johannes Schmitt-Tegge
Der Halloween-Wahn endet nicht etwa beim Kostüm. Auch Häuser und Vorgärten werden in Amerika traditionell gruselig geschmückt.
Der Halloween-Wahn endet nicht etwa beim Kostüm. Auch Häuser und Vorgärten werden in Amerika traditionell gruselig geschmückt. © dpa | Erik S. Lesser
Und auch der kulinarische Halloweentrend darf nicht fehlen. Jetzt gibt es alles mit Kürbis. Ob Kuchen , Eis oder die klassische Suppe. Bei keinem Gericht darf das orange-leuchtende Gemüse fehlen.
Und auch der kulinarische Halloweentrend darf nicht fehlen. Jetzt gibt es alles mit Kürbis. Ob Kuchen , Eis oder die klassische Suppe. Bei keinem Gericht darf das orange-leuchtende Gemüse fehlen. © dpa | Silas Stein
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Für Masken und Schminke gilt: Im deutschen Recht gibt es keine Vorschrift, die besagt, dass ein Fahrer erkennbar sein muss, so Mielchen. Sie schränkt aber ein, dass der Autohalter mit der Auflage eines Fahrtenbuchs rechnen müsse. Das gilt etwa dann, wenn der Fahrer eine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht, aufgrund der Verkleidung nicht ermittelt werden kann und das Verfahren eingestellt werden muss. „Sperrige Kostüme und Masken sollte man am besten erst nach der Fahrt anziehen“, rät Hölzel.

Nicht nur Masken können gefährlich werden

Für Monsterfüße gilt: Wer privat mit ungeeigneten Schuhen fährt, verstößt zwar gegen keine gesetzliche Regelung, so Mielchen. Aber rutscht man damit beispielsweise vom Bremspedal, beginnt der Ärger. Werden dadurch andere geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt, drohen dem Fahrer neben der zivilrechtlichen Haftung für einen verursachten Schaden Bußgelder und Strafen. (dpa/lwi)