Berlin. Wer im Winter Vögel füttern will, muss dabei bestimmte Regeln beachtet. Der Vermieter redet ein Wörtchen mit – und der Nachbar auch.

In der kalten Jahreszeit wird es für Vögel zunehmend schwerer, Nahrung zu finden. Viele Tierfreunde legen daher Vogelfutter in Vogelhäuschen aus. Auch auf Balkonen von Mietwohnungen sind die Häuschen grundsätzlich zulässig, erklärt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Dabei müssen aber einige Regeln beachtet werden.

Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Vogelhäuschen nicht an der Fassade verankert werden. Sollte dort aber bereits eine Verankerung für eine Wäscheleine vorhanden sein, kann an diese auch eine Vogelfutterstelle montiert werden. Vorausgesetzt, sie ist nicht zu schwer für den Haken. Unproblematisch sind aufstellbare Vogelhäuschen, die nicht befestigt werden müssen.

Die „Vögel des Jahres“ seit 2006

Im laufenden Jahr war der Stieglitz an der Reihe. Der Naturschutzbund Nabu kürte ihn zum „Vogel des Jahres“ 2016. Der bunt gefiederte Vogel wird auch Distelfink genannt.
Im laufenden Jahr war der Stieglitz an der Reihe. Der Naturschutzbund Nabu kürte ihn zum „Vogel des Jahres“ 2016. Der bunt gefiederte Vogel wird auch Distelfink genannt. © ZRB | imago
Er hat nicht nur die sprichwörtlich guten Augen, sondern auch Krallen, vor denen kein Fasan sicher ist: Der Habicht war „Vogel des Jahres“ 2015.
Er hat nicht nur die sprichwörtlich guten Augen, sondern auch Krallen, vor denen kein Fasan sicher ist: Der Habicht war „Vogel des Jahres“ 2015. © ZRB | imago
Grünes Gefieder, roter Kopfschmuck. Der scheue Grünspecht war „Vogel des Jahres“ 2014.
Grünes Gefieder, roter Kopfschmuck. Der scheue Grünspecht war „Vogel des Jahres“ 2014. © imago/blickwinkel | imago stock&people
Die Bekassine, die der Nabu 2013 zum „Vogel des Jahres“ machte, ist mit ihrem langen Schnabel auf die Jagd nach Kleintieren in seichten Gewässern spezialisiert.
Die Bekassine, die der Nabu 2013 zum „Vogel des Jahres“ machte, ist mit ihrem langen Schnabel auf die Jagd nach Kleintieren in seichten Gewässern spezialisiert. © ZRB | imago
Die Dohle, zu Hause auf dem Land wie in Städten, kennt keine Scheu – und landet auch mal auf einem Schaf. Die Dohle war „Vogel des Jahres“ 2012.
Die Dohle, zu Hause auf dem Land wie in Städten, kennt keine Scheu – und landet auch mal auf einem Schaf. Die Dohle war „Vogel des Jahres“ 2012. © imago/blickwinkel | imago stock&people
Der Gartenrotschwanz mit seiner markanten Gefiederzeichnung war „Vogel des Jahres“ 2011. Er ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Hausrotschwanz.
Der Gartenrotschwanz mit seiner markanten Gefiederzeichnung war „Vogel des Jahres“ 2011. Er ist übrigens nicht zu verwechseln mit dem Hausrotschwanz. © ZRB | imago
Der Kormoran ist bei vielen Anglern unbeliebt, weil er die Fische vor ihnen aus den Seen fischt. Trotzdem wurde er 2010 „Vogel des Jahres“.
Der Kormoran ist bei vielen Anglern unbeliebt, weil er die Fische vor ihnen aus den Seen fischt. Trotzdem wurde er 2010 „Vogel des Jahres“. © ZRB | imago
Sein buntes Gefieder macht ihn beliebt auch bei Nicht-Vogelkundlern. Im Sturzflug stößt er ins Wasser und schnappt mit seinem großen Schnabel Beutefische. Der Eisvogel war „Vogel des Jahres“ 2009.
Sein buntes Gefieder macht ihn beliebt auch bei Nicht-Vogelkundlern. Im Sturzflug stößt er ins Wasser und schnappt mit seinem großen Schnabel Beutefische. Der Eisvogel war „Vogel des Jahres“ 2009. © ZRB | imago
„Kuckuck“ ruft es immer seltener aus dem Wald. Der scheue Vogel zieht sich immer weiter zurück. Der Kuckuck war „Vogel des Jahres“ 2008.
„Kuckuck“ ruft es immer seltener aus dem Wald. Der scheue Vogel zieht sich immer weiter zurück. Der Kuckuck war „Vogel des Jahres“ 2008. © ZRB | imago
Kleiner als der Habicht, aber auch der Turmfalke macht Jagd auf kleine Tiere in freier Wildbahn. Er wurde „Vogel des Jahres“ 2007.
Kleiner als der Habicht, aber auch der Turmfalke macht Jagd auf kleine Tiere in freier Wildbahn. Er wurde „Vogel des Jahres“ 2007. © ZRB | imago
Der Kleiber kann kopfüber den Baum hinunterlaufen. Sieht halsbrecherisch aus, aber auch komisch. Der Kleiber war „Vogel des Jahres“ 2006.
Der Kleiber kann kopfüber den Baum hinunterlaufen. Sieht halsbrecherisch aus, aber auch komisch. Der Kleiber war „Vogel des Jahres“ 2006. © ZRB | imago
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Verschmutzung muss sich im Rahmen halten

Mieter müssen darauf achten, dass die Nachbarn nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Das Vogelhäuschen muss daher so aufgestellt werden, dass es nicht über die Brüstung hinausragt. So wird hauptsächlich der eigene Balkon durch Vogelkot verschmutzt.

Sollte es durch die angelockten Vögel dennoch zu einer unverhältnismäßig starken Verschmutzung kommen, kann der Vermieter verlangen, dass das Vogelhäuschen wieder entfernt wird.

Die Fütterung von großen Vögeln wie Tauben oder Möwen kann verboten werden. Diese Vögel sollten durch Futterstellen besser nicht angelockt werden. (dpa)