Wien. Weil er beim Verzehr eines Döners in Anwesenheit der Polizei laut gerülpst hat, soll ein Wiener 70 Euro Strafe zahlen. Er wehrt sich - mit einem Anwalt und einem Flashmob.

Eine Gruppe Wiener Facebook-Nutzer hat sich über das soziale Netzwerk zu einem ungewöhnlichen Flashmob verabredet: Sie wollen sich an der U-Bahn-Station Praterstern treffen, um gemeinsam laut zu rülpsen. Bisher hat die Veranstaltungsankündigung "LautRülps-Flashmob" bei Facebook 184 Zusagen. Eingeladen wurden 1920 Nutzer (Stand: Mittwochmorgen). Auch einen Caterer gibt es bereits, der "beste Würstchenstand Wiens", wird für das leibliche Wohl der Flashmob-Rülpser sorgen.

Die kuriose Idee ist wegen einer Anzeige von zwei Polizisten gegen Dominik Timpel entstanden, heißt es in der Facebook-Gruppe. Er wurde wegen "Verletzung der öffentlichen Ordnung durch lautes Rülpsen nächst Polizeibeamten" angezeigt. Allerdings habe er den Beamten, so Timpel, weder an- noch ins Gesicht gerülpst, ihn weder beflegelt oder angepöbelt - eine Darstellung, die die Polizei angeblich auch nicht bestreitet. Dennoch gab es einen Strafbefehl. 70 Euro soll der Übeltäter zahlen - er hat aber einen Anwalt eingeschaltet.

Der Screenshot aus Facebook zeigt die Strafverfügung, mit der Wiener Polizeibeamten auf einen Rülpser reagierten.
Der Screenshot aus Facebook zeigt die Strafverfügung, mit der Wiener Polizeibeamten auf einen Rülpser reagierten. © privat

Als Konsequenz aus dem Vorfall erstellte Timpel die Veranstaltung für den Flashmob. Und der hat bei aller Abseitigkeit einen ernsten Hintergrund. "Hier geht's nicht um das Feiern und Beklatschen öffentlichen Rülpsens - hier geht's darum, zu sagen: So nicht! Nicht mit uns!", schreibt Timpel in der Beschreibung. Es gehe gegen den Strafbestand "Verletzung des öffentlichen Anstands" und damit "gegen Polizeiwillkür".

In den Beiträgen und Kommentaren der Veranstaltungsankündigung bei Facebook machen die Nutzer sich bereits warm. Da kursiert das Video einer "Rülps-Königin", man tauscht Ernährungstipps für den perfekten Rülpser aus, einer weist darauf hin, dass Rülpsen in manchen Kulturen zum guten Ton gehöre und Nichtrülpsen eine Beleidigung des Gastgebers sei.

In Deutschland passiere bei einem lauten Rülpser in Anwesenheit von Polizeibeamten übrigens "gar nichts", sagt Prof. Dr. Rainer Hamm vom Deutschen Anwaltverein im Berliner Kurier. „Sich unanständig zu verhalten und gegen Benimmregeln zu verstoßen, ist in Deutschland nicht strafbar.“