Bielefeld. Zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft hat das Bielefelder Landgericht einen 19-Jährigen für einen Mord mit Horrormaske verurteilt. Der junge Mann habe seine 82 Jahre alte Vermieterin im März heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit 40 Messerstichen ermordet, urteilten die Richter.

Dabei habe er eine Horrormaske getragen, die später zusammen mit einem Messer in seiner Wohnung gefunden wurde. Daran war Blut des Opfers.

Der Mann leugne die Tat, sagte Richter Christoph Meiring, und zum Angeklagten gewandt: «Die Indizien sprechen gegen Sie.» Die Verteidigung kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an.

Gutachter hatten dem jungen Mann Unreife bescheinigt, darum greift das Jugendstrafrecht. Der 19-Jährige, der mit seiner Mutter und seiner Schwester seit Jahren in dem Haus lebt, nahm den Schuldspruch scheinbar regungslos entgegen. Die Gutachter hatten festgestellt, dass der junge Mann an Gefühlstaubheit leidet. Er könne die eigenen Gefühle nicht wahrnehmen und nicht formulieren. Dennoch sei er voll schuldfähig.

Unklar blieb das Motiv. «Es ist ein ganz abscheuliches, grausames Geschehen», sagte Richter Meiring. Er sprach von einem «ungehemmtem Blutrausch» gegen eine wehrlose ältere Frau in deren eigener Wohnung. «Grauen ergreift einen, wenn man sich den Schrecken der Frau ausmalt.»

Es war der Abend des 29. März. Der 19-Jährige war erstmals in seinem Leben mehrere Tage auf sich allein gestellt, Mutter und Schwester waren zur Kur, sagte der Richter. Er sei wohl frustriert gewesen, dass der Arbeiter-Samariter-Bund ihm die Ausbildung zum Rettungssanitäter verwehrte.

Der junge Mann habe sich den Horrorfilm «Saw» angesehen, sagte der Richter. Dann habe er sich die Latexmaske «Justin, der Serienkiller» aufgesetzt, die arglose Frau «mit absolutem Vernichtungswillen» angegriffen und sie mit 40 Stichen so schwer verletzt, dass sie verblutete. Entscheidend sei das Gutachten eines Rechtsmediziners gewesen. Demnach konnten die Blutspritzer und Gewebereste des Opfers, die auf der Rückseite der Kleidung des Mannes waren, nur von Ausholbewegungen mit dem Messer stammen.

Auch der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Es gebe kein Motiv. (dpa)