Uelzen. Das Mädchen wird vom Vater gerettet, dieser von der Bundespolizei. Wenig später rauscht ein Zug durch. Und: Die Beamten stoppen einen 19-Jährigen auf der Zugkupplung.

Im Oster-Rückreiseverkehr ist am Sonntag ein Unfall am Bahnhof in Uelzen passiert. Wie die Bundespolizei schildert, stürzte ein zwei Jahre altes Mädchen gegen 19.45 Uhr in das Gleisbett – wegen „des hohen Reisendenaufkommens“. Das Kind landete mit dem Gesicht auf dem Schienenkopf.

Der Vater des Kindes sprang sofort hinterher, hob seine Tochter heraus und übergab sie an die Mutter. Dabei verletzte sich der Mann jedoch selbst am Fuß und konnte das Gleisbett nicht mehr eigenständig verlassen.

Inzwischen waren die Bundespolizisten bei der Familie und halfen den Vater aus dem Gleisbereich heraus. Da der Gesundheitszustand von Vater und Tochter unklar war, wurden zwei Rettungswagen und ein Notarzt alarmiert. Beide kamen anschließend zur weiteren Untersuchung in das Klinikum in Uelzen. „Nach einer ambulanten Behandlung konnten beide noch am selben Abend wieder entlassen werden“, berichtet die Bundespolizei.

Wie knapp die ganze Situation war, wurde allen Beteiligten erst klar, als kurz nach dem Verlassen des Gleisbereiches ein Zug an diesem Bahnsteig durchfuhr.

Lebensgefährlicher Leichtsinn: 19-Jähriger will auf Zugkupplung in Uelzen mitfahren

Und noch einen weiteren Einsatz am Uelzener Bahnhof vermeldet die Bundespolizei: Ein junger Mann hat sich demnach am Dienstagmorgen gegen 5 Uhr in Lebensgefahr gebracht. Der 19-Jährige wollte auf der Zugkupplung eines Metronoms mitfahren.

Nach ersten Erkenntnissen hatte das Zugpersonal dem Mann vorher die Mitfahrt im Metronom wegen seines Verhaltens untersagt. Dies wollte er jedoch nicht akzeptieren und kletterte kurz vor Abfahrt des Zuges auf die Kupplung zwischen dem Steuer- und ersten Reisezugwagen. „Der Triebfahrzeugführer bemerkte die lebensgefährliche Aktion und leitete sofort eine Schnellbremsung ein“, erklärt die Bundespolizei. Die Beamten in Uelzen stellten den jungen Mann vor Ort und leiteten ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

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In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren im Bahnverkehr: „Halten Sie Sicherheitsabstände ein, treten Sie nicht zu nah an die Bahnsteigkante und unterlassen Sie das Mitfahren auf Kupplungen, Puffern und Wagendächer von Zügen.“ Durch die Sogwirkung vorbeifahrender Züge und der hohen Geschwindigkeit könnten Personen leicht den Halt verlieren und dann ins Gleisbett oder von den Zügen gerissen werden.

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