Hannover. Millionen Eigentümer haben eine Grundsteuererklärung abgeben müssen, danach folgte ein Messbescheid. Viele legten Einspruch ein.

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer in Niedersachsen haben Einspruch gegen verschickte Grundsteuermessbescheide verschickt. Bis Mitte März gingen landesweit rund 400.000 Einsprüche ein, wie das Finanzministerium in Hannover der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Diese Bescheide werden im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer verschickt, mehr als drei Millionen gingen davon bislang an Eigentümer im Bundesland.

Mit der Bearbeitung der Einsprüche wurde bereits begonnen, hieß es aus dem Ministerium. Über die Einsprüche würden die Finanzämter im Einzelfall entscheiden. Trotz der vielen Beschwerden rechnet das Ministerium damit, dass die neue Grundsteuer wie geplant von 2025 an gelten soll. Ein Ministeriumssprecher sagte, dass Eigentümer ihre Grundsteuererklärungen noch verändern könnten, solange diese nicht bearbeitet wurden. Bemerkt ein Eigentümer – beispielsweise kurz nachdem er die Daten über das Meldeportal Elster mitgeteilt hat – einen Fehler, kann dieser in der Regel noch korrigiert werden.

Ob die Grundsteuer steigt, ist in den Messbescheiden in der Regel allerdings nicht festgehalten. Dies geschieht, wenn Städte und Gemeinden die sogenannten Hebesätze festgelegt haben, mit denen die Steuer berechnet wird. In Niedersachsen ist damit im Herbst zu rechnen.

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Bis zuletzt veraltete Grundsteuer-Daten

Von 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten (West 1964, Ost 1935).

Für die Berechnung müssen bundesweit Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage von Angaben, die Eigentümer einreichen müssen. Dies geht etwa über das Meldeportal Elster, das viele von Steuererklärungen kennen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. In Niedersachsen sind dies rund 1,4 Milliarden Euro im Jahr. Eigentümer können diese Kosten auf Mieter über die Nebenkosten umlegen.

Niedersachsen: Frist für Abgabe von Grundsteuer bereits abgelaufen

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel Mitte Februar, Mai, August und November fällig. Auf Antrag kann die Steuer auch in einem Betrag am 1. Juli gezahlt werden. In Niedersachsen mussten mehrere Millionen Erklärungen abgegeben werden, noch fehlen laut Ministerium rund 118.000.

Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert.