Peine. Das Gericht befand: Der Angeklagte wollte sein Opfer beim Streit auf der Raststätte Zweidorfer Holz nicht töten.
Bewährung für Messerstecher von der Rastanlage
Von Reiner Heusing
Peine. Das Gericht befand: Der Angeklagte wollte sein Opfer beim Streit auf der Raststätte Zweidorfer Holz nicht töten.
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