Karlsruhe/Bremen. „Landeskinder“ mit Wohnsitz in Bremen wurden an Hochschulen bevorzugt. Jetzt ist klar: Die umstrittene Gebühren-Regelung für auswärtige Studenten war verfassungswidrig.
Rüge vom Verfassungsgericht
Karlsruhe/Bremen. „Landeskinder“ mit Wohnsitz in Bremen wurden an Hochschulen bevorzugt. Jetzt ist klar: Die umstrittene Gebühren-Regelung für auswärtige Studenten war verfassungswidrig.
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