Region. Homosexuelle Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, dürfen gemeinsam im Pfarrhaus wohnen. In den vergangenen Monaten hatte es Diskussionen darüber gegeben.
Synode: Gesetz zu Lebenspartnerschaften
Der Mann des Pfarrers darf mit im Pfarrhaus wohnen
Von Cornelia Steiner