Sondergebühren für Straßennutzung unrechtmäßig
NiedersachsenDie in Niedersachsen erhobenen Gebühren für Schwerlasttransporte und Lastwagen mit Überbreite sind nicht rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Gegen die zum 1. April angehobenen Gebühren hatten mehrere Speditionen geklagt. Das Wirtschaftsministerium in Hannover hätte keine von der bundesweiten Grundlage abweichende eigene Regelung treffen dürfen, entschied der 7. Senat. Mit 850 Euro lag etwa der Spitzensatz in Niedersachsen um 63 Euro höher. Nach der neueren Rechtsprechung sei die Gebührenfestsetzung etwa im Straßenverkehr Sache des Bundes. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sei eine Revision zugelassen worden, teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitag mit. (Az. 7 KN 101/12, 15. November 2012). dpa

