Was ein Parlament genau zu tun hat
Braunschweig Was macht eigentlich ein Parlament? Nun, es muss zunächst gewählt werden. In Niedersachsen geschieht das am 20. Januar von 8 bis 18 Uhr.
Gewählt werden an diesem Tag die Landtagsabgeordneten.
Hier einige wichtige Stationen und Aufgaben der Parlamentarier:
Konstituierende Sitzung
Wenn feststeht, wer Abgeordneter geworden ist, finden sich die Parlamentarier zu ihrem ersten Treffen im Parlament zusammen. Man nennt das konstituierende Sitzung.
Die Fraktionen
Die Landtagsmitglieder haben sich gemäß Parteizugehörigkeit zu Fraktionen zusammengeschlossen. Das ist wichtig, um Geschlossenheit zu signalisieren und um als Fraktion Geld vom Land Niedersachsen zu erhalten, damit der bürokratische Alltag bezahlt werden kann.
Der Landtag
Das Landesparlament tagt seit 1962 im Leineschloss von Hannover. Das ehemalige Welfenschloss ist zugleich Sitz des Landtagspräsidenten und der Landtagsverwaltung. Auch die Fraktionen haben dort ihre Büros und Sitzungszimmer. Die eigentlichen Landtagssitzungen finden im Plenarsaal statt, der an das Leineschloss angebaut wurde. Die Staatskanzlei, der Amtssitz des Ministerpräsidenten, befindet sich ebensowenig im Leineschloss wie die Ministerien. Sie sind beide in Hannovers Innenstadt.
Wahl des Landtagspräsidenten
Am ersten Sitzungstag erfüllen die Parlamentarier ihre erste Amtshandlung. Sie wählen aus ihrem Kreis den Landtagspräsidenten, möglicherweise auch die Landtagspräsidentin – in Niedersachsen war es bisher allerdings stets ein Mann.
Wahl des Regierungschefs
Nun geht es an die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin – in Niedersachsen bisher stets Männer – aus dem Kreis der Landtagsabgeordneten.
Die Parteien waren ja bereits mit ihren Spitzenkandidaten in die Wahl gegangen, so dass die gewählte Mehrheitspartei ihren Spitzenkandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten vorschlägt. Damit der Kandidat auch tatsächlich in Amt und Würden gelangt, muss das Parlament wieder abstimmen.
Bestätigung der Regierung
An der Zusammensetzung der Regierung ist das Parlament zunächst nicht beteiligt. Der gewählte Ministerpräsident stellt seine Minister – das Kabinett – selbst zusammen. Das Landesparlament bestätigt die neue Landesregierung.
Arbeitskreise
Aber damit ist der Weg noch immer nicht ganz frei für die politische Arbeit, denn die Parteien im Landtag, die Fraktionen, müssen zunächst noch die Ausschüsse besetzen. Dazu ist es für jede Fraktion erforderlich, Arbeitskreise zu speziellen Themen zu bilden. Die Mitglieder der Arbeitskreise vertreten wiederum ihre Fraktion in den Fachausschüssen.
Ausschüsse
In Niedersachsen gibt es Fachausschüsse zu den Themen Rechts- und Verfassungsfragen; Haushalt und Finanzen; Wissenschaft und Kultur; Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; Bundes- und Europa-Angelegenheiten und Medien; Umwelt und Klimaschutz; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Kultur; Inneres und Sport; Petitionen. In den Ausschüssen werden Gesetze besprochen, welche die Regierung durchsetzen will.
Landtagssitzungen
Einmal monatlich treffen sich Abgeordnete und Regierung zur Landtagssitzung, für die zumeist drei Tage angesetzt sind.
Arbeit an Gesetzen und Etat
Das Parlament debattiert über und verabschiedet Gesetze, beschließt den Landeshaushalt und kontrolliert die Landesregierung. Die Landesregierung wiederum ist dem Parlament gegenüber zur Information besonders verpflichtet.
Praktisch sieht das so aus, dass die Landesregierung zum Beispiel ein Gesetz für den Straßenbau haben will. Der Gesetzentwurf von der Regierungsfraktion eingebracht begründet. Das wird „Lesung“ genannt. Der Entwurf geht alsdann in den Verkehrsausschuss, in dem die Experten der Fraktionen das Gesetz diskutieren, möglicherweise erweitern oder auch eingrenzen. Das Ergebnis, möglicherweise ein Kompromiss, wird Beschlussempfehlung (für das Parlament) genannt.
Die Beschlussempfehlung gelangt zurück ins Plenum, es folgt die zweite Lesung, und wenn alles gut geht, wird der ehemalige Entwurf als Gesetz verabschiedet (oder er geht zurück in die Ausschüsse und es folgt die dritte Lesung).
Geht es nicht gut aus, ist das Gesetz gescheitert.
Mitwirkungsrechte
•1. Mindestens zehn Abgeordnete sind erforderlich, um Gesetzentwürfe oder selbstständige Anträge einzubringen, Große Anfragen an die Regierung zu stellen oder die Änderung der Tagesordnung zu verlangen.
•2. Mindestens 30 Abgeordnete müssen es sein, damit auf deren Beschluss ein Gesetzentwurf an den entsprechenden Fachausschuss überwiesen wird.
•3. Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Parlamentarier muss ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden.
•4. Ein Drittel der Abgeordneten kann ein konstruktives Misstrauensvotum stellen, kann die Auflösung des Landtages beantragen und auch die Erhebung einer Abgeordnetenanklage vor dem Staatsgerichtshof beantragen.
