Viele Flüchtlinge, die Deutschland aufgenommen hat, werden dauerhaft bleiben. Wir wollen diesen Menschen bei der Integration helfen, aber auch klare Forderungen an sie stellen. Denn Integration wird nur gelingen, wenn wir als aufnehmende Gesellschaft eine klare Vorstellung davon haben, was wir wollen und was wir nicht wollen und wenn wir klare Ansagen machen. Wir müssen gleich zu Beginn formulieren und dann konsequent durchsetzen, was unsere Gesellschaftsordnung ausmacht. Ich will keine Parallelgesellschaften. „Multikulti“ ist gescheitert.

Nach der heute bestehenden Regelung, die im Jahr 2004 mit dem Zuwanderungsgesetz der Sozialdemokraten und Grünen geschaffen worden ist, erhalten Flüchtlinge schon nach drei Jahren ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht, und zwar voraussetzungslos. Das heißt: Gleichgültig, ob ein Flüchtling sich auch nur bemüht hat, ein bisschen Deutsch zu lernen oder Arbeit zu finden – er darf dauerhaft bleiben.

Thomas Strobl, CDU
Thomas Strobl, CDU

Eine solche Regelung schafft in meinen Augen keine Integrationsanreize, sondern ist ein echtes Integrationshindernis. Sie lässt jede Forderung ins Leere laufen, die wir an Zuwanderer richten. Ich habe deshalb vorgeschlagen, dass wir den Übergang vom zeitweiligen Schutz in das unbefristete Daueraufenthaltsrecht von bestimmten Integrationsleistungen abhängig machen.

Wir sollten ein solches Aufenthaltsrecht frühestens nach fünf Jahren gewähren und auch nur dann, wenn ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Kenntnisse unserer Rechts- sowie Gesellschaftsordnung vorhanden sind. Zudem sollte ein Flüchtling nachweisen müssen, dass er über einen Zeitraum von fünf Jahren keine Sozialleistungen in Anspruch genommen hat. Ich denke, das ist das Mindeste. Eine solche Regelung würde einen zusätzlichen Integrationsanreiz schaffen.

Auch zahlreiche unserer europäischen Nachbarn gehen übrigens diesen Weg. Ein voraussetzungsloses Daueraufenthaltsrecht kennen sie nicht.