Geschändete jüdische Friedhöfe und abgefackelte Dönerbuden sind mittlerweile Alltag in unserem Land. Spätestens seit Bekanntwerden der Aktivitäten der Zwickauer Terrorzelle ist klar: In Deutschland hat sich eine braune Brut festgesetzt.

Opfer rechtsextremer Gewalttaten sind häufig Ausländer, Obdachlose und Homosexuelle. Die von den Rechten ausgehenden Angriffe sind in der Regel nicht nur brutaler und rücksichtsloser als Gewalttaten mit anderem Hintergrund, sie verunsichern darüber hinaus auch Angehörige der Gruppe, der das jeweilige Opfer angehört.

Diese Form der Kriminalität stört den sozialen Frieden in unserem Land. Wenn Menschen durch Straßen gejagt, misshandelt, geschlagen, getreten werden und um ihr Leben fürchten müssen, dann müssen diese Taten strafrechtlich als das behandelt werden, was sie sind: ein Anschlag auf die Menschenwürde, ein Anschlag auf unseren Rechtsstaat.

Rechtsextreme Gewalt wird jedoch häufig bagatellisiert. Rassistische Hintergründe einer Tat werden oft nicht erkannt, die NSU-Mordserie stellt nur die Spitze des Eisbergs dar.

Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs (Bundestags-Drucksache 17/8131) wollen wir die Rechtsprechung dazu anhalten, hassgeleitete, vor allem rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive eines Gewalttäters bei der Festsetzung einer angemessenen Strafe stärker strafschärfend zu berücksichtigen als bisher.

Denn rassistische Motive spielen im gerichtlichen Alltag kaum eine Rolle. Die geforderte Änderung würde auch die Ermittlungsbehörden verpflichten, diesen Aspekt stärker zu betonen und genauer hinzuschauen.