Der Umbau der Energieversorgung in Deutschland kann nur auf lange Sicht erfolgreich gestaltet werden. Ganz wie bei einem Marathonlauf. Es muss dabei insbesondere sichergestellt werden, dass Energie auch in Zukunft sicher und bezahlbar bleibt.

Durch den unbegrenzten Einspeisevorrang von Ökostrom werden konventionelle Kraftwerke aus dem Markt gedrängt, da sie nicht mehr auf genügend Betriebsstunden kommen, um noch wirtschaftlich betrieben zu werden. Dieser Kraftwerke bedarf es aber für die Erhaltung der Versorgungssicherheit, denn Sonnen- und Windenergie stehen nur sehr unregelmäßig zur Verfügung. Im vergangenen Winter mussten aus diesem Grund in Süddeutschland Notfallmaßnahmen in bisher nicht dagewesenen Umfang ergriffen werden, um einen Zusammenbruch des Stromnetzes abzuwenden. Gleichzeitig haben Stromversorger angekündigt, weitere konventionelle Kraftwerke aufgrund mangelnder Rentabilität stillzulegen. Dies führt dazu, dass sich die Situation weiter verschärft.

Hier muss also gehandelt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung soll zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit auch im Winter beitragen. Die Bundesnetzagentur prüft künftig Kraftwerke, deren Abschaltung geplant ist, auf ihre Bedeutung für die Stabilität des Stromnetzes – also auf ihre Systemrelevanz. Besteht diese, darf das Kraftwerk für einen begrenzten Zeitraum nicht stillgelegt werden. Dafür erhält der Stromversorger eine Entschädigung.

Das bereits bestehende Verfahren, mit dem die Bundesnetzagentur Kraftwerksreserven für den Winter organisiert, wird also in ein formalisiertes Verfahren überführt und damit – auch im Interesse der Verbraucher – transparenter ausgestaltet. Generell gilt es aber, einen solchen Eingriff in den Markt möglichst geringfügig und zeitlich eng begrenzt auszugestalten.