Das Leben ohne Bankverbindung ist für die etwa 670 000 Betroffenen teuer, umständlich und viel zu oft auch demütigend:

Welche Vermieterin lässt sich schon auf Barzahlung der Miete ein? Welcher Arbeitgeber nutzt noch Lohntüten? Kindergeld oder Sozialleistungen können nicht einfach überwiesen werden, sondern müssen bei der Behörde abgeholt werden. Telekommunikationsverträge oder günstiger Einkauf im Internet sind ohne Konto unmöglich. Stattdessen sind Kontolose auf teure Alternativen wie Prepaid-Karten oder Bareinzahlungen angewiesen. Auch die öffentliche Hand muss für Barauszahlungen von Sozialleistungen jährlich circa 17 Millionen Euro zusätzlich berappen. Das muss nicht sein! Eine Bankverbindung ist heute Voraussetzung für die Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Deshalb brauchen wir den Rechtsanspruch auf ein Girokonto für jedermann.

Seit 1995 gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute, allen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Interesse ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Diese Selbstverpflichtung hat nicht funktioniert. Die schwarz-gelbe Bundesregierung muss deshalb endlich eine gesetzliche Regelung vorlegen. Auch die EU-Kommission hat 2011 festgestellt, dass ohne ein Konto eine gesellschaftliche Teilhabe nur schwer möglich ist und die Mitgliedsländer aufgefordert, ein Girokonto für jedermann einzurichten.

Das bereits bestehende Schlichtungsverfahren der Banken ist kein Ersatz für den Rechtsanspruch auf ein Girokonto, denn viele Betroffene haben keine Kenntnis von dieser Möglichkeit, und die Banken sind erfinderisch, wenn es darum geht, sich unerwünschte Kunden vom Hals zu halten. Auch das Pfändungsschutzkonto löst das Problem der Kontolosen nicht, da es nur den Kundinnen und Kunden hilft, die bereits ein Konto besitzen.