Mit einem Härtefallfonds zur Entschädigung wollen wir denjenigen helfen, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben, wo aber letztlich trotz konkreter Anhaltspunkte ein Behandlungsfehler nicht nachweisbar bleibt.

Er soll keinesfalls das bisherige Haftungsrecht außer Kraft setzen, sondern ergänzt dieses. Er sorgt in den genannten Härtefällen für eine schnelle und unbürokratische Entschädigung der Patientinnen und Patienten. Wir können dabei auf die Erfahrungen aufbauen, die in Österreich mit dieser Regelung bereits seit 2001 gesammelt werden. Mit dem Härtefallfonds wird dort nicht eine volle Abgeltung von Schäden erreicht. Die Geltendmachung des Schadenersatzanspruches im Rechtsweg oder auf anderem Weg bleibt dem Patienten vielmehr unbenommen. Gelingt dies, sind die Mittel aus dem Härtefallfonds zurückzuerstatten oder anzurechnen.

Wir wollen nicht nur die stationäre, sondern auch die ambulante Behandlung einbeziehen. Der Bundesrat hat auf Grundlage der österreichischen Erfahrungen einen Finanzierungsbedarf von ca. 300 Millionen Euro jährlich hochgerechnet. Angesichts von ca. 240 Milliarden Ausgaben im Gesundheitswesen halten wir diese Kosten zugunsten von geschädigten Patienten für vertretbar. Für die Finanzierung haben wir eine Umlage unter Einbeziehung der GKV und der PKV vorgeschlagen, sind aber offen für Vorschläge, weitere Akteure miteinzubeziehen.

Fazit: Der Fonds ergänzt unsere Forderung nach zusätzlichen Beweislast-Erleichterungen für Patienten in Haftungsprozessen. Er ist eine unbürokratische und zügige Hilfe für Menschen in einer existenziell und emotional oft sehr schwierigen Lage und gleichzeitig auch eine Entlastung für die Behandlerinnen und Behandler, da sie darauf bauen können, dass in einer nicht klärbaren Situation nicht ausgerechnet diese Patienten alleingelassen werden.