Der Humanistische Verband Niedersachsen (HVN) als Interessenvertretung religionsfreier Menschen hat selbstverständlich Respekt vor der freien Entfaltung religiöser Gefühle und Rituale. Die sollen ja auch in den Gottesdiensten am Karfreitag in keiner Weise unterbunden werden. Nur was hat das eine mit dem anderen zu tun? Warum sollen Millionen von Menschen sich an dem ersten langen (und staatlich verordneten) Feiertagswochenende des Jahres nicht vergnügen dürfen?

Weil Jesus am Karfreitag gekreuzigt wurde, soll es aus Respekt ein Fest der Ruhe und Einkehr sein. Auch dies ist zu akzeptieren. Die Frage ist nur wann und in welchem Umfang? Ist es denn wirklich nicht etwas weltfremd, wenn bereits am Gründonnerstagabend ab 0:00 Uhr bis zum Abend des darauffolgenden Samstags auf den Sonntag 0:00 jegliche „Vergnügungsaktivitäten“ verboten werden? Selbst in der Erzkatholischen Dominikanischen Republik ist dieses Wochenende für die Einwohner das lauteste Partywochenende des Jahres!

Dass tagsüber am Karfreitag keine Technoparade neben dem Dom stattfindet, ist nachzuvollziehen. Aber wen stört es, wenn nachts in den Diskotheken getanzt wird? Die Kirchgänger wohl kaum. Hier wird von staatlicher Seite einseitig für eine religiöse Weltanschauung, die noch nicht einmal mehr die Hälfte unserer Bevölkerung vertritt, eine moralische Richtschnur vorgegeben, die den übrigen 50 Prozent der Auffassung nach nicht mehr zuzumuten ist.

Respekt kann jedoch nie einseitig sein. Auch wir erwarten Respekt bei der Ausübung unserer weltanschaulichen Gefühle. Und diese Gefühle bedeuten für uns Humanisten: Das Leben feiern– und nicht den Tod!

Eine einseitige staatliche Auslegung zugunsten einer religiösen Betrachtung ist unserer Auffassung nach obsolet. Und wenn Kritiker meinen, wir Humanisten sollten diesen Feiertag „doch arbeiten gehen“, dann weise ich darauf hin, dass nach geltenden Gesetzen auch dies „die Feiertagsruhe“ stört. Dies gilt natürlich nicht für Ärzte, Busfahrer, die Gastronomie – und die Pfarrer.