Der Ruf der Union nach neuen sanktionsbewehrten Integrationspflichten ist ein Treppenwitz der Geschichte. Noch 2005 hatte sie sich gegen das Zuwanderungsgesetz gestemmt, als Rot-Grün die Integrationskurse geschaffen hatte, in denen Deutsch gelernt und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung vermittelt werden. Wer trotz Teilnahmepflicht den Kursen fernbleibt, kann sanktioniert werden. Das ist aber meist nicht nötig: Das Interesse an den Kursen ist riesig, Kursplätze sind immer noch Mangelware. Während des Asylverfahrens stehen die Kurse zudem nur Flüchtlingen aus Eritrea, Irak, Iran und Syrien offen. Wir brauchen erstmal ausreichend Integrationsangebote, bevor man das Publikum mit dem Schwadronieren über neue Sanktionen bei Laune hält.

Den Aufenthalt von Einwandernden kann man von Sprachkenntnissen und beruflicher Integration abhängig machen. Anerkannte Flüchtlinge kommen, weil sie verfolgt und ohnehin lange in Deutschland bleiben werden. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Lage in Syrien in absehbarer Zeit verbessert. Es ist nicht nur ein Gebot der Humanität, sondern auch im Interesse der gesamten Gesellschaft, anerkannten Flüchtlingen einen einfacheren, schnelleren Zugang zum Daueraufenthalt zu verschaffen.

Volker Beck, Grüne
Volker Beck, Grüne

Der Vorschlag, alle Einwandernden beim Zugang zum Daueraufenthalt gleichzustellen, bleibt zudem auf halber Strecke stehen, wenn Flüchtlinge beim Erlöschen des Daueraufenthalts weiterhin schlechter behandelt werden. Das ist inkonsequent. Grundsätzlich gilt: Nur wer aus Deutschland wegzieht oder erhebliche Straftaten begeht, verliert den Daueraufenthalt. Doch bei Flüchtlingen kann er auch nach vielen Jahren noch widerrufen werden, wenn der Asylgrund entfällt. Der Widerruf schwebt wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Flüchtlinge. Das ist integrationsfeindlich.

Bislang vermittelt die Koalition nicht den Eindruck, dass sie kohärente Migrationspolitik kann. Strobls halbgare Vorschläge bestätigen das.