Ein Girokonto ist heute zur vollen Teilhabe an der Gesellschaft notwendig – und Bürger, denen ein Konto verwehrt bleibt, haben Nachteile. Daher ist es wichtig, dass grundsätzlich jeder ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen kann.

Eine gesetzliche Verpflichtung ist dafür jedoch kein Allheilmittel. Sie kann sogar neue Ungerechtigkeiten schaffen, zum Beispiel, wenn Geldinstitute über Ausweichreaktionen diese zusätzlichen Belastungen kompensieren. Ein typisches Beispiel dafür ist die Schließung von Filialen in unattraktiven Regionen. Gesetze die wenigen helfen sollen und am Ende vielen schaden, braucht niemand.

Die Regierungskoalition hat daher alles eine Stufe tiefer angesetzt und jedem Bürger zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Konto, wohl aber auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, mit dem er dann ein kostenloses Schlichtungsverfahren in die Wege leiten kann, rechtlich gewährt. In diesem Verfahren vermittelt ein unabhängiger Schlichter zwischen Bürger und Geldinstitut, wobei dem Kunden oft zu einem Konto verholfen werden kann. Das ist für den Betroffenen „niedrigschwelliger“ und mit weniger Aufwand verbunden als ein sofortiges Verfahren vor einem ordentlichen Gericht.

Geldinstitute sind verpflichtet, Ablehnungen eines Kontowunsches stets in Textform auszuweisen und auf das Schlichtungsverfahren hinzuweisen. So wird das folgende Verfahren erleichtert und auch z.B. der Nachweis beim Arbeitsamt, dass man sich um ein Konto bemüht hat, kann so erbracht werden.

Anstatt Geldinstituten vorzuschreiben, wie sie zu wirtschaften haben, wurde hier der verbindliche Dialog geschaffen.

Personen, die aufgrund von offensichtlichem Eigenverschulden kein Konto erhalten, weil sie sich etwa dem Personal in der Filiale gegenüber untragbar verhalten, sollen allerdings weiterhin keinem Geldinstitut zugemutet werden.