Stellen Sie sich vor, Sie essen mit einem Bekannten in Ihrem Lieblingsrestaurant, und dieser erkrankt danach an einer schlimmen Magen-Darm-Grippe. Weder dem Koch noch dem Kellner oder Lieferanten kann nachgewiesen werden, verdorbene Lebensmittel angeboten zu haben.

Ihr Bekannter verlangt letztlich von Ihnen und allen anderen Gästen Schmerzensgeld, weil Sie ja schließlich am gleichen Abend dort waren.

Zu Recht würden Sie protestieren! Während die Behandlungskosten für Ihren Bekannten selbstverständlich von der Krankenkasse übernommen werden, können Schmerzensgeldansprüche natürlich nur dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden.

In unserem Rechtssystem verhält es sich mit einem Behandlungsfehler ähnlich wie mit dem verstimmten Magen – es gilt das Verursacherprinzip. Sie und die übrigen Restaurantgäste für die Schmerzen in Kollektivhaftung zu nehmen, käme einem Entschädigungsfonds für Behandlungsopfer gleich.

Denn in einen Entschädigungsfonds müssten alle Versicherten einzahlen. Und die Entschädigung würde ohne Ermittlung des Verursachers ausgezahlt. Das wäre falsch! Denn eine verschuldensunabhängige Haftung stellt unser Rechtssystem völlig in Frage.

Zu Recht gilt, dass für ein Schmerzensgeld derjenige aufkommen muss, der die Schmerzen tatsächlich verursacht hat. Wer die Grundprinzipien unseres Haftungssystems über Bord wirft, stellt auch die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln in Frage. Für die Patienten kann das unterm Strich nicht gut sein. Deshalb bin ich gegen eine verschuldensunabhängige Entschädigung und baue auf die im neuen Patientenrechtegesetz verankerte Hilfe der Krankenkassen bei der Beweisführung. Damit helfen wir den Patienten viel mehr!