„Dem nicht vermögenden Kunstfreund bleibt da nur die Hoffnung, der Privatmann könnte sich als Mäzen entpuppen.“

Der erste Reflex: Enteignen. So große Kunst darf einfach nicht in privaten Wohnzimmern verstauben oder gar in Tresoren vor sich hin gammeln. Das Porträt des armen Herrn Jesus, das der geniale Leonardo um 1500 auf die Leinwand bannte, ging jetzt für 450 Millionen Dollar (inklusive Gebühren) von privat an privat, und ein New Yorker Kunsthändler kommentierte fassungslos: „Es gibt einfach zu viel Geld auf der Welt!“ Ist wohl so.

Dem rechtstreuen, aber nicht vermögenden Kunstfreund bleibt da nur die Hoffnung, der Privatmann könnte sich als Mäzen entpuppen, der das Werk der Menschheit zugänglich macht. Am besten wäre es natürlich als Leihgabe in einem öffentlichen Museum aufgehoben, zumal der Erhaltungszustand zu wünschen übrig lässt. Wäre ja ein Geschäft auf Gegenseitigkeit, Fachleute restaurieren, dafür dürfen später alle gucken. Selbst wenn der Käufer das Bild bloß als Anreiz für ein Privatmuseum nutzen wollte, wäre alles okay, gegen Eintritt könnte es dann jedermann sehen.

Aufhängen sollte man es auf jeden Fall. Eigentum verpflichtet, und so wäre es vielleicht doch bedenkenswert, bei der Unesco eine weitere Welterbeliste zu führen, die für herausragende Werke eine zumindest phasenweise öffentliche Zugänglichkeit vorschreibt. Dann kann der Handel weiterblühen, Geldanlage und Weiterverkauf sind möglich, und der Glanz des reichen Käufers strahlte auf die Besucher ab.