Jetzt also auch noch eine Razzia. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig scheint den Vorwurf einer unangemessen hohen Dotierung des VW-Betriebsratsvorsitzenden ernst zu nehmen. Anderenfalls hätte sie, mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel, kaum diesen drastischen Schritt unternommen. Beschuldigter ist weiterhin nicht Bernd Osterloh, es sind Manager bei Volkswagen, die für seine Bezahlung verantwortlich sind.

Osterloh selbst hat die Vorwürfe im Mai mit größtmöglicher Offenheit beantwortet. Im Interview mit unserer Zeitung nannte er sein Einkommen und erklärte, warum in einem Jahr durch das Rekordergebnis von Volkswagen auch sein Gehalt steil anstieg – der Erfolgsbeteiligung wegen.

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Stellt man das Gehalt dem Arbeitspensum und dem Risiko gegenüber, das der oberste Arbeitnehmervertreter des Wolfsburger Weltkonzerns trägt, kann man seine Gelassenheit verstehen. „Wäre es mir ums Geld gegangen, dann wäre ich heute nicht mehr Betriebsratsvorsitzender“, sagte Osterloh in unserem Interview – er hätte Personalvorstand mit einem siebenstelligen Einkommen werden können, entschied sich aber, auf der Arbeitnehmerseite zu bleiben. Sein Grundgehalt von 200 000 Euro hat Osterloh nicht ausgehandelt, es orientiert sich an den Bezügen der rund 300 Volkswagen-Bereichsleiter. Gutachter des Konzerns halten diese Regelung für angemessen.

Ist das Gehalt zu hoch? Haben sich VW-Manager deshalb der Untreue schuldig gemacht, hat VW in der Folge zu hohe Betriebskosten steuerlich geltend gemacht? Diese Fragen sind nur durch Gerichte zu beantworten. Denn der Gesetzgeber drückt sich um eine klare Regelung, wie Betriebsräte zu bezahlen sind. Personalchefs müssen mit Vergleichsgrößen arbeiten, die stets angreifbar sind. Die Staatsanwaltschaft muss in diesem Verfahren ihren Job machen – während Politiker sich weiterhin wegducken.

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