„Wenn die Kameras der Polizei helfen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen – bitte, dann bestellen wir noch mehr davon.“

Was darf die Polizei, was nicht? Welche Rechte und welche Pflichten haben die Beamten? Diese Fragen sind immer heikel. Geht es etwa um die Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Großeinsätzen, tobt seit Jahren ein Streit, den man fundamentalistisch nennen kann. Beamten müssen bei Fehlverhalten belangt werden können, sagen die einen. Man darf sie nicht unter Generalverdacht stellen, sagen die anderen. Klärung? Nicht in Sicht.

Nicht ganz so umstritten sind die Kameras, die Niedersachsens Beamte bei bestimmten Einsätzen künftig an ihrer Uniform tragen sollen. Sie sollen sie zum Beispiel einschalten, wenn sich Konfliktsituationen anbahnen – und dann ihr Gegenüber auch auf die Kamera hinweisen. Bei Tests habe das verhindert, dass Konflikte eskalieren, heißt es von der Polizei.

Gegen dieses Argument wird sich kaum etwas einwenden lassen. Jeder Konflikt, den die Beamten ohne Gewalt lösen können, ist ein Gewinn. Und wenn die Kameras dabei helfen – bitte, dann bestellen wir noch mehr davon.

Die Probleme mit dem Datenschutz dürften überwindbar sein. Ein Hinweis auf die Kameras, die ohnehin gut sichtbar sind, soll ja explizit zur Deeskalation genutzt werden. Da wird wohl am Ende auch die Datenschutzbeauftragte nichts dagegen haben. Geklärt sein muss die Rechtslage aber schon, bevor gefilmt wird, da hat die Beauftragte Recht.

Das neue Polizeigesetz muss her, dann erst kann es auf Streife heißen: Vorsicht Kamera!

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