„Das Internet im öffentlichen Raum wird zum Allgemeingut – es war so überfällig, dass der Jubel darüber nur zynisch sein kann.“

Es ist eine gute Nachricht für Deutschland, immerhin eines der reichsten und fortschrittlichsten Länder der Welt: Die Störerhaftung wird abgeschafft. Sie sorgte dafür, dass Anbieter öffentlicher W-Lan-Hotspots befürchten mussten, abgemahnt zu werden, wenn Nutzer des Netzwerkes Urheberrechtsverletzungen begehen. Der Kompromiss von vorgeschalteten Seiten, auf denen sich Nutzer registrieren mussten, war unpraktisch, die Hürden für die Betreiber kleiner Cafés oder auch Privatiers zu hoch.

Jetzt kann jedermann gefahrlos einen Teil seiner Bandbreite teilen. Das Internet im öffentlichen Raum wird zum Allgemeingut – es war so überfällig, dass der Jubel darüber nur zynisch sein kann. In den meisten europäischen Nachbarländern ist es bereits gelebte Realität, dass man zum Chai Latte einen schnellen Internetzugang bekommt. Die große Mehrheit ist heute mit internetfähigen Geräten wie Smartphones oder Tablets unterwegs . Netzabdeckung und die gängigen Datenvolumen bewegen sich aber auf einem Niveau, das vor zehn Jahren ausreichend war, heute hingegen nur noch peinlich ist. Nachdem Netzbetreiber und vor allem Bund nun jahrelang gepennt haben, ist es immerhin nicht mehr hochgefährlich für Privatleute, die Folgen dieser Schnarchnasigkeit zu kompensieren. In keinem Fall aber ist der Staat damit aus der Pflicht: Der Netzausbau, gerade im ländlichen Raum, muss ganz oben auf die Agenda.

Mit der immer größeren Verfügbarkeit öffentlicher Internetzugänge steigt aber auch die Verantwortlichkeit der Nutzer. Hotspots sind nicht verschlüsselt, die geschickten Daten nicht sicher. Wer im öffentlichen W-Lan Onlinebanking betreibt oder anzügliche Bilder versendet, geht ein Sicherheitsrisiko ein. Daher muss Medienkompetenz endlich ein Schulfach werden, damit Nutzer die Risiken des Mediums Internet mündig beurteilen können.

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