„Im Grundgesetz ist ebenfalls verankert, dass die Wahl gleich ist. Es gibt keine gute und keine schlechtere Stimme.“

Das Grundgesetz ist eindeutig: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Im Grundgesetz ist ebenfalls verankert, dass die Wahl gleich ist. Es gibt keine gute und keine schlechtere Stimme. Dies weiß auch und gerade ein Kanzleramtsminister. Dass der erfahrene CDU-Politiker Peter Altmaier die Frage, ob ein Nichtwähler besser sei als ein AfD-Wähler, mit Ja beantwortet, ist falsch und unklug. Eine freie, gleiche, geheime Wahl zu haben, dieses Privileg ist in weiten Teilen der Welt nicht gegeben. Es ist ein Privileg, für das 1989 die Menschen in Ostdeutschland auf die Straße gingen. Jeder, der zur Abstimmung geht, nimmt diese erkämpften Rechte wahr. Wie sagte der scheidende Bundestagspräsident Norbert Lammert jüngst? „Die Demokratie steht und fällt mit dem Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger.“ Wie wahr.

Bei der vergangenen Bundestagswahl, im September 2013, blieben jedoch mehr als 17,6 Millionen Menschen der Wahlurne fern. Keine einzelne Partei konnte so viele Wahlberechtigte für sich gewinnen. Die Beteiligung war die zweitschlechteste seit Gründung der Bundesrepublik. Den Tiefstand gab es vier Jahre zuvor. Daher: Mögen die Befürchtungen und Ängste vor einer starken AfD-Fraktion auch noch so gerechtfertigt sein – die Worte von Altmaier kommen der AfD zupass.