Ordnung muss bekanntlich sein, auch in der Schule.

Wenn Niedersachsen mit dem neuen Schuljahr die Rechte und Pflichten seiner Schüler klarer ins Schulgesetz schreibt als bisher, hat das allerdings nichts mit einem drohenden Verfall der Sitten zu tun.

Landtagsfraktionen und Landesregierung ziehen in einer bemerkenswerten Allianz die Lehren aus dem „Nikab von Belm“: Das Land sagt Nein zum Nikab. Eine Schülerin mit Gesichtsschleier hatte zu einer immer wieder aufkommenden Debatte geführt.

Ein Verbot eines solchen Vollschleiers im Klassenzimmer lässt sich bislang aus dem Schulgesetz und sogenannten untergesetzlichen Regelungen zwar ableiten. Wo der Schulfrieden gestört und der Bildungsauftrag gefährdet ist, können die Behörden zwar handeln. Das Gesetz ist aber dazu sehr knapp gehalten. Das birgt Risiken. In Sachen Lehrerarbeit ist das Land schon einmal spektakulär vor Gericht gescheitert – und hat sich von diesem Schlag nie so recht erholt. Mit klareren Regelungen im Schulgesetz wollen Fraktionen und Landesregierung also mehr rechtliche Sicherheit für Schleier-Verbote – auch wenn Klagen etwa gegen einen Ausschluss vom Unterricht natürlich weiter möglich bleiben. Was an den Schulen seit jeher gelten soll, wird nun konkreter gefasst.

Bei dem Thema bleibt allerdings Sensibilität gefragt. Denn das letzte, was Niedersachsen braucht, ist eine Art Kulturkampf, ob an Schulen oder sonstwo. Bislang geht es um Einzelfälle. Auch der Ansatz der Schule, mit dem Mädchen im Gespräch zu bleiben, war grundsätzlich richtig. Was sich in anderen Fällen bewährte und zum Ablegen der Verschleierung führte, funktionierte in dem Fall allerdings nicht.

Die Neufassung des Gesetzes ist die Konsequenz. Eine Gesellschaft muss sagen, was sie tolerieren will und was nicht. Das fasst sie auch in geltendes Recht – so wie nun beim Schulgesetz.