„Juristen urteilen: Der Entwurf könnte im Widerspruch zu Meinungsfreiheit und EU-Recht stehen. Ein schwerer Vorwurf.“

Es ist schon eine reife Leistung, ein von einer großen Mehrheit der Gesellschaft als Problem empfundenes Thema, wie es die gnadenlose Hetze im Internet ist, derart politisch an die Wand zu fahren, dass heute nicht mehr über das Problem, sondern über die Art und Weise der offensichtlich dilettantischen Umsetzung gesprochen wird.

Heiko Maas hat das mit seinem Gesetzentwurf, in dessen Kern die schnellere Entfernung von Hasskommentaren aus Sozialen Netzwerken steht, geschafft. Das Gefühl, der Justizminister und seine SPD agieren in diesen Tagen wie Getriebene, lässt einen nicht los. Offensichtlich sollen so schnell wie möglich Themen besetzt werden, damit der demoskopische Sog nach unten gestoppt wird.

Die Kritik an Maas ist groß. Neben der Opposition kommt auch der Koalitionspartner nicht umhin, in den Chor derjenigen einzustimmen, die den Entwurf als übereilt vorgelegt und ineffektiv bewerten. Besonders schwer wiegt das Urteil von einigen Juristen, denen zufolge das Gesetz im Widerspruch zur Meinungsfreiheit und zum EU-Recht stehen könnte. Die Frage ist: Lassen sich Menschen, die im Internet völlig geistlos auftreten, von der Löschung ihrer Beiträge beeindrucken? Oder schreiben sie ihre Botschaft immer wieder auf? Die Löschvorgaben von Maas lösen nicht das eigentliche Problem. Wer im Internet hetzt, ändert nicht seine Einstellung, nur weil sein Beitrag nicht mehr geteilt werden kann. Er kann sich aber auch nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Die rasche Einleitung von Strafverfahren könnte die abschreckendere Wirkung haben.