„Die Bundeswehr ist weder Hilfspolizei noch Lückenbüßer.“

Bei dieser Vorstellung kann einem angst und bange werden: Am Münchner Hauptbahnhof explodiert eine Bombe, dann überfallen Attentäter eine Schule in Bremen und zünden am Düsseldorfer Flughafen einen Sprengsatz. Schließlich wird noch ein Gefahrgut-Transporter in Hamburg entführt...

Die Planer der angelaufenen Großübung für den Anti-Terrorkampf haben einen Extremfall mit hohen Opferzahlen konstruiert, der die Polizei allein wohl überfordern dürfte. Zu viele Angriffe an zu vielen Orten über zu lange Zeit – unrealistisch ist das nicht, wie Attentate in Paris gezeigt haben.

Aber es ist nicht das düstere Szenario, das Kritiker beunruhigt. Sie stören sich an der Beteiligung der Bundeswehr, deren Soldaten am grünen Tisch mit Polizeibeamten die Antwort auf eine Terror-Katastrophe durchspielen. Überzogen sei die Übung, ein Verfassungsbruch, ein Schritt zur Militarisierung der Gesellschaft. Aber öffnet sich hier die Büchse die Pandora? Das ist maßlos übertrieben – und es verkennt zugleich das Ausmaß der Bedrohung. Sicher, der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist nicht unproblematisch. Das Grundgesetz lässt ihn, als Lehre aus den Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus, nur in Ausnahmefällen zu. Bisher kam die Truppe bevorzugt bei Naturkatastrophen zur Hilfe. Dass Soldaten im Planspiel mit Waffengewalt eingreifen sollen, ist eine neue Qualität.

Aber auch sie ist, als Ultima Ratio, vom Grundgesetz gedeckt, das hat das Bundesverfassungsgericht schon klargestellt – jedenfalls, wenn es sich um einen Terroranschlag von katastrophalem Ausmaß handelt. Nur darum geht es: um Extremfälle, in denen die Polizei einer Lage nicht mehr Herr wird. Die Bundeswehr ist weder Hilfspolizei noch Lückenbüßer. Das kann sie und das will sie auch gar nicht sein: Die Truppe ist mit ihrer eigentlichen Aufgabe, für die äußere Sicherheit zu sorgen, bis zur Überforderung ausgelastet.