„Der Abgeordnete steht zu seinen Äußerungen. Er sollte sich dem Strafverfahren stellen.“

Soll Niedersachsens Justiz sich mit der Frage befassen dürfen, ob der SPD-Landtagsabgeordnete Ronald Schminke sich der Verleumdung schuldig gemacht hat? Na klar, sagen CDU und FDP im Landtag. Nein, halten SPD und Grüne dagegen.

Mit einer Stimme Mehrheit, darunter notgedrungen wohl auch Schminkes eigener, soll der Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen auf Aufheben der Immunität Schminkes abgelehnt werden. Die rot-grüne Mehrheit im Parlament hätte wieder mal gewonnen, der politische Stil aber hätte verloren. Schminke, Typ Gewerkschafter alter Schule, gehört zu den unterhaltsamen Figuren im Landtag. Im Gespräch mit einer Zeitung hatte er Missstände in einem Pflegeheim seiner Region angeprangert – und gleichzeitig von Finanzproblemen der Einrichtung gesprochen. Das brachte ihm eine Strafanzeige ein. Der Abgeordnete steht zu seinen Äußerungen. Er hat betont, sich sachkundig gemacht zu haben. Wenn das zutrifft, sollte es ein Grund mehr für ihn sein, sich dem Strafverfahren zu stellen – wenn schon grundsätzliche Erwägungen dazu nicht ausreichen. Denn die Immunität soll Abgeordnete vor Repressionen und Verfolgung schützen. Als Freifahrtschein war sie nie gedacht. Und dass Schminke aus politischen Gründen von der Justiz verfolgt würde, ist absurd.

Recht deutlich haben diese Einschätzung auch die Landtagsjuristen zu Papier gebracht. Sie warnen vor einer „ermessensfehlerhaften“ Entscheidung. Allerdings hat das Parlament einen weiten Entscheidungsspielraum. Und den nutzen SPD und Grüne. Merke: Abgeordnete sind eben doch etwas gleicher als die Bürger, die sie vertreten.

Hier lesen Sie die Hintergründe zum Thema:

SPD und Grüne stellen sich vor Schminke