„400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot als Strafe für Fahrer illegaler Rennen wirken überhaupt nicht abschreckend.“

Es ist Wochenende. Mit Ihren Freunden schlendern Sie am späten Abend gut gelaunt durch die Straßen der Innenstadt. Sie kommen an eine Ampel. Plötzlich röhren neben Ihnen die Motoren zweier Autos. So laut, als ob Sie bei einem Raketenstart hautnah dabei wären. Die Fahrer der Wagen drücken ihren Fuß aufs Gaspedal und rasen mit dreistelligen Dezibel- und Tempozahlen durch das Stadtzentrum. Sie treten verschreckt einen Schritt zurück und beobachten. Hoffentlich, passiert nichts, denken Sie.

Die Situation ist bekannt, oder? Heute Abend könnte sie wieder eintreffen. Solche illegalen Autorennen gehören leider seit einigen Jahren zum Nachtleben vieler Städte dazu. Doch warum eigentlich? Wer spielt freiwillig russisches Roulette auf deutschen Straßen und setzt dabei nicht nur sein eigenes, sondern auch das Leben der Anderen aufs Spiel? Ist die Tat noch fahrlässig oder schon vorsätzlich?

Fakt ist: Seit März 2015 gab es in Deutschland ein Dutzend Fälle, bei denen Unbeteiligte tödlich oder schwer verletzt wurden – und hunderte Autorennen, bei denen die Passanten zumindest einen gehörigen Schrecken bekamen. Wer beteiligt war, erhielt mindestens eine Strafe von 400 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Viel zu wenig. Und – wie sich an der ungebrochen hohen Zahl der Delikte zeigt – es wirkt überhaupt nicht abschreckend.

Deswegen wurde es höchste Zeit für den Gesetzesentwurf, den der Bundesrat jetzt verabschiedete. Im Strafgesetzbuch sollen die „Verbotenen Kraftfahrzeugrennen“ aufgenommen werden und damit aus einer Ordnungswidrigkeit ein Straftatbestand entstehen. Alle Beteiligten solcher Rennen sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden – wenn niemand zu Schaden kommt. Dazu droht der Entzug der Fahrerlaubnis und – wohl für viele Innenstadt-Raser die eigentlich größte Strafe: die Wegnahme ihres motorisierten Schätzchens.

Dieser Weg führt in die richtige Richtung, muss aber mit einer gleichzeitig verstärkten Kontrollarbeit der Polizei einhergehen.