Sie sind frei, und sie gelten als weiterhin gefährlich: Sexual- und Gewaltverbrecher, die ihre Haftstrafe verbüßt haben. Sie sind zugleich aber ein Stück unfrei. Denn eine elektronische Fußfessel meldet rund um die Uhr an eine bundesweite Datenzentrale, wo sich die Überwachten befinden. Sie unterliegen nach Haftende der Führungsaufsicht. Bewährungshelfer haben die Fessel im Selbstversuch getestet und sagen, das Gefühl sei beklemmend.

Über die technischen Risiken der Fußfessel schweigen sich die Behörden lieber aus. Manipulationen am Gerät sind gewiss schwierig, aber kaum komplett auszuschließen. Das unendlich größere Risiko aber ist bekannt und wird bewusst in Kauf genommen: Der Sender am Fuß meldet, wenn alles klappt, den Standort des Trägers. Was der Betreffende tut, meldet die Fessel nicht. Ein Sexualstraftäter, der sich Schulen und Kindergärten nicht nähern darf, bleibt außerhalb der Verbotszonen also ungestört. Auch wenn er eine elektronische Spur hinterlässt, die ihn von neuen Taten abschrecken soll. Wie bei der Sicherungsverwahrung von weiterhin gefährlichen Tätern nach Ende der Haft geht es auch hier um die Balance zwischen dem Resozialisierungsanspruch des Täters und dem Schutz der Gesellschaft. Die Fußfessel kann das nicht lösen.