Zum Artikel „Radler fühlen sich in der Stadt oft bedrängt“ vom 12.August:

Schade, dass der Artikel nur aus der Sicht der Radfahrer geschildert wurde. Es gäbe mit Sicherheit genauso viele Klagen von Fußgängern oder Autofahrern! Denn der Radfahrer kann fahren wie er will: Kommt es zum Unfall, ist immer der Autofahrer schuld oder mitschuldig – egal, wie falsch der Radfahrer gefahren ist. Die verrückteste Regel ist sicherlich, in Einbahnstraßen den Radfahrern zu erlauben, in Gegenrichtung zu fahren. Meistens ist es so eng, dass man gar keinen Platz hat, um als Autofahrer an parkenden Autos und entgegenkommenden Radfahrer vorbeizufahren! Oft wird man noch bepöbelt, obwohl man gar nicht weiß, wo man sein Auto hinstellen soll.

Vermutlich hätten die Radfahrer es dann am liebsten, man würde das Auto den Moment hochheben, damit Radfahrer weiterfahren kann...

Aber auch als Fußgänger lebt es sich gefährlich, wenn Radfahrer in Einbahnstraßen verkehrt herum fahren dürfen, wie zum Beispiel im Bereich vor der Hauptpost. Da könnte man jetzt noch viele verschiedene Beispiele finden, wichtig ist doch eigentlich nur, dass man auf alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht nimmt und nicht sein „Recht“ in den Vordergrund stellt.

Holger Wendt, Wolfenbüttel