Braunschweig.

Zu Leserbrief „Online-Stimmabgabe spart Wahlhelfer“ vom 17. August:

Herr Lotsch vergisst bei seinem Vergleich zu Online-Banking und der Übermittlung der Steuererklärung, dass die persönlichen Daten hinterlegt sind, um diese Leistungen nutzen zu können. Eine Wahl ist anonym, und das soll sie auch bleiben. Es hat schon einen Hauch von Arroganz, wenn jemand sagt, die Zahl derjenigen, die noch keinen Onlinezugang haben, sei gering. Nicht jeder kann, vor allem im ländlichen Raum, einen Zugang bekommen, da hat die „Moderne“ noch keinen Einzug gehabt, und nicht jeder will einen Onlinezugang. Das Wahlrecht ist das höchste Gut unserer Gesellschaft und muss auch als solches behandelt werden. Solange im Internet nicht mit hunterprozentiger Sicherheit anonym gewählt werden kann, ist die Zeit noch nicht reif.

Elke Bartels, Didderse

„Wahlhelfer zu sein, ist keine besondere Härte“

Auch zum Thema Wahlhelfer:

Am 24. September und 15. Oktober wird bei uns gewählt. Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst bin ich, wie viele meiner Kollegen, für beide Tage als Wahlhelfer verpflichtet. Das sind zwei Tage von 365. Eine besondere Härte kann ich darin nicht erkennen. Letztens haben zwei Leser moniert, dass angeblich Bürger „gezwungen“ würden, Wahlhelferdienste zu leisten. Mir sind solche Fälle nicht bekannt. So werden auch diesmal fast ausschließlich die so oft gescholtenen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes die Wahlhelfer stellen. Der mündige Bürger nennt diese oft pauschal „Beamte“, obwohl dies nur auf einen kleinen Teil zutrifft. Angeblich gibt es viel zu viele von ihnen. Aber wehe, man findet nicht sofort Gehör, wenn mal im Rathaus was zu erledigen ist.

Stefan Felleckner, Wolfsburg